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57.000 Euro wenigerNeuer Kölner Stadtdirektor erhält geringeres Gehalt

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Köln – Der angehende Stadtdirektor Stephan Keller (CDU) wird weniger Geld verdienen, als ihm zugesagt wurde. Laut einem Ratsbeschluss vom vorigen Monat sollte der künftige Stellvertreter der Oberbürgermeisterin Henriette Reker nach der Besoldungsgruppe B 9 entlohnt werden, das sind rund 10.390 Euro brutto im Monat. Nach Auffassung der Bezirksregierung darf ihm die Stadt Köln jedoch lediglich ein Gehalt nach der Stufe B 8 zahlen – 9800 Euro.

Bezogen auf die achtjährige Wahlzeit muss der 46-jährige Jurist, bis Jahresende noch Verkehrsdezernent in Düsseldorf, auf annähernd 57.000 Euro verzichten. Sollte der Rat seine Amtszeit dann verlängern, wird er in die höhere Gehaltsgruppe aufsteigen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker informierte die Ratsfraktionen in der jüngsten Sitzung des Hauptausschuss über das Einschreiten der Kommunalaufsicht.

Eklat verhindert

Regierungspräsidentin Gisela Walsken (SPD) habe vorgeschlagen, die Entscheidung über die „Eingruppierung in der nächsten Ratssitzung am 17. November 2016 zu korrigieren“. Sie werde der Empfehlung folgen, kündigte Reker an – und verhindert damit einen Eklat. Denn andernfalls würde Walsken die Wahl Kellers beanstanden, der Amtsantritt würde sich verzögern.

Alles zum Thema Henriette Reker

Keller wird den Job von dem Sozialdemokraten Guido Kahlen übernehmen, der Ende November im Alter von 67 Jahren in den Ruhestand geht. Dem Stadtdirektor unterstehen eine Reihe wichtiger Dienststellen: das Ordnungsamt, das Personal- und Organisationsamt, die neun Bürgerämter in den Stadtbezirken, das Rechtsamt, das Vergabeamt sowie die Berufsfeuerwehr mit dem Rettungsdienst.

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Angesichts der Fülle von Verantwortung in einer Millionenstadt hält Reker es ebenso wie die städtischen Juristen für gerechtfertigt, dem Stadtdirektor von Anfang an das höhere B9-Gehalt zukommen zu lassen.

Die Eingruppierungsverordnung des Landes steht dem allerdings entgegen. In Kommunen mit mehr als 500.000 Einwohnern sind Stadtdirektoren in den ersten acht Jahren nach B 8 einzustufen. Eine Bestimmung, die es für Städte mit weniger als einer halben Million Einwohnern nicht gibt; dort sind allerdings die Gehälter generell niedriger.

Gerichtsstreit vermeiden

Einen Gerichtsstreit mit der Bezirksregierung will Reker unbedingt vermeiden. „Unter Zurückstellung der unterschiedlichen rechtlichen Ansichten“ werde die Verwaltung dem Vorschlag aus der Zeughausstraße folgen. Das sei die richtige Entscheidung, findet der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Jörg Frank.

Kölner Politiker fordern seit langem einen Sonderstatus in der Gemeindeordnung des Landes. „Wir sind die einzige Millionenstadt, das wird zu wenig berücksichtigt“, sagt etwa CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau.

Keller selber spricht „angesichts der unterschiedlichen Rechtsauffassungen“ von einer „pragmatischen Lösung“. Es stehe außer Zweifel, „dass ich auch unter den leicht geänderten Konditionen meinen Dienst in Köln mit viel Freude aufnehmen werde“.

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