Abschiebung aus KölnBundesamt akzeptiert Homosexualität als Verfolgungsgrund nicht

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Ihsan Debboun nahe dem Büro des Kölner Flüchtlingsrates in der Herwarthstraße.

Ihsan Debboun nahe dem Büro des Kölner Flüchtlingsrates in der Herwarthstraße.

Köln – Die „Reise“ war ungeplant. Über Nacht fasste Ihsan Debboun den Entschluss, ihr Erspartes vom Konto zu holen, einige Sachen zu packen und ihr Leben zu retten. Berufstätig, erfolgreich, acht Sprachen sprechend. Gutes Geld verdienend, war sie als Kosmetikerin auf Kreuzfahrtschiffen viel auf See.

Während eines Stopps in Casablanca ereilte sie kurz vor Mitternacht der Anruf ihrer Geliebten. Ihr Bruder habe heimlich Fotos von ihnen beiden als Frauenpaar gemacht und sie Ihsans Vater – einem strenggläubigen Moslem – gezeigt. Dieser tobe, wolle sie umbringen. Da wusste Debboun: „Ich muss Marokko verlassen und kann nie wieder zurück. Eher bringe ich mich um.“

Schon mit 13 Jahren war sie von ihrem Vater wegen eines Kusses mit einem Mädchen krankenhausreif geschlagen worden. Belgien, Frankreich, Spanien – diese Länder kamen als Migrationsziel alle nicht in Betracht, „weil dort mein Vater Familie hat und er immer noch nach mir suchen lässt“. Also entschied sie sich für Deutschland.

BAMF akzeptiert ihre Homosexulalität nicht

Nicht einmal ihrer Schwester hat sie gesagt, wo sie lebt. Aus Angst, sie könnte sich verplappern. Jeder weiß, dass sie lesbisch lebt. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) akzeptiert ihre Homosexualität als Verfolgungsgrund nicht – und lehnte ihren Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ ab. Es bezweifelt sogar, dass sie überhaupt lesbisch ist, weil Debboun den Asylantrag erst anderthalb Jahre nach ihrer Ankunft in Köln stellte.

Zugleich verweist das Amt in seinem ablehnenden Bescheid darauf, Homosexualität in Marokko werde toleriert, solange sie im Verborgenen gelebt werde. Tatsächlich sei es aber so, berichtet die 34-Jährige aus Tanger, dass „Nachbarn andere Nachbarn anschwärzen, wenn sie zwei Frauen verdächtig oft miteinander sehen“, und ihnen bis ins Private nachstellen. Und dass die Polizei Wohnungen nach verdächtigen Merkmalen wie einem gemeinsamen Bett durchsucht.

Ein Verstoß gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Marlen Vahle, Beraterin beim Kölner Flüchtlingsrat e.V., bezeichnet die Beurteilung des Amtes, die Antragstellerin könne ihre Neigung verborgen leben, als skandalös. Dies sei ein Verstoß gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. November 2013. Darin heißt es, dass die sexuelle Ausrichtung ein für die persönliche Identität bedeutsames Merkmal darstellt, auf das nicht verzichtet werden kann. Daher könne Homosexuellen nicht zugemutet werden, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen, um einer Verfolgung in ihrer Heimat zu entgehen.

Vahle hat viele Klienten, die aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Neigung geflüchtet sind, und und beobachtet, dass im BAMF zwar nun mehr Mitarbeiter schneller über die Asylanträge entscheiden, aber nicht gründlich. „Oft sind die Bescheide qualitativ sehr schlecht und in sich widersprüchlich.“ Das neue Personal sei in nur fünf Wochen ausgebildet. „Dass da jemand eine Entscheidung des EuGH nicht kennt oder ignoriert, liegt fast nah.“ So bestehe im Fall Debboun durchaus Hoffnung.

Marlen Vahle

Marlen Vahle

In Marokko steht homosexuelle Liebe, wenn sie öffentlich wird, unter Strafe. Ihsan Debboun wurde von ihrem eigenen Vater angezeigt. Doch wie soll sie das belegen, fragt sie sich. „Bei der Polizei, die mich sucht, anrufen und um eine Bestätigung bitten?“ Vahle: „Das Bundesamt forscht da nicht. Die Beweislast liegt bei ihr.“

Asyl kam ihr nicht in den Sinn. In Deutschland eingereist mit einem Touristenvisum, das sie für ihre Arbeit besaß, suchte sie zunächst bei einer israelischen Freundin mit Kölner Wohnsitz Unterschlupf. Mit einem Arbeitsvisum wollte sie Fuß fassen. „Ich habe mein ganzes Leben nie jemanden um Hilfe gebeten.“ Eine deutsche Freundin der Freundin wiederum stellte ihr in Aussicht, sie in ihrer Kosmetikfirma anzustellen.

Eine Rückkehr nach Marokko ist undenkbar

Beide ahnten nicht, dass die Erlaubnis dazu für Menschen, die als Touristen einreisen, nach deutschem Aufenthaltsgesetz vor der Ausreise im Heimatland zu beantragen gewesen wäre. Eine Rückkehr zu diesem Zweck nach Marokko ist allerdings undenkbar. Debboun sitzt in der Falle.

Ein Anwalt, den sie in der Arbeitsfrage eingeschaltet hatte, beriet sie falsch, sie solle Geduld haben. „So wartete ich und wartete ich.“ Ohne jemandem von ihrem eigentlichen Ausreisegrund zu erzählen. „Das ist wohl Ironie. Ich habe mich doch mein ganzes Leben versteckt und immer für mich selbst gesorgt.“

Nicht einmal Sozialhilfe bezog sie in Deutschland, bis sie in die Beratung kam. Sie lebte erst von ihrem Ersparten, dann auf Pump. Vahle: „Sie wusste gar nicht, dass es Sozialleistungen in Deutschland gibt.“ Auch, dass Köln eine Metropole für Schwule und Lesben ist, war ihr unbekannt. Ob Ihsan Debboun bald in Deutschland arbeiten darf oder gegen ihren Willen nach Marokko zurückgeflogen wird, um dort vermutlich noch am Flughafen von Agadir verhaftet zu werden, liegt nun in der Hand von Juristen. „Die Ungewissheit ist das Schlimmste.“

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