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Amokfahrt: Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafe

Symbolbild Foto: ddp
Im Prozess um die Amokfahrt, bei der mehrere Menschen verletzt wurden, hat der Staatsanwalt zwei Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Der Angeklagte war betrunken durch Köln gerast.  Von
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Köln. 

Ömer B. soll für seine Amokfahrt durch Köln ins Gefängnis – das forderte zumindest der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Donnerstag. Er beantragte zwei Jahre und sieben Monate Haft für eine Tat, die der 30-Jährige „aus einer Laune heraus begangen hat“. Der Angeklagte habe sich bewusst in Gefahr begeben. „Im Gegensatz zu den Opfern, die einfach bei Grün losgegangen sind.“

Wenn Ömer B. den kreuzenden Fiat, in dem zwei Spielerinnen des 1. FC Köln saßen, auch nur einen Meter weiter gerammt hätte, hätten die Frauen „nicht den Hauch einer Chance gehabt“. Der Staatsanwalt sieht nur ein Motiv für die Amokfahrt: „Sie dachten: Ich will hier weg, die Polizei darf mich auf keinen Fall erwischen.“ Ömer B. besitzt schon seit drei Jahren keinen Führerschein mehr, weil er immer wieder zu schnell gefahren ist.

Ganz so viel getrunken, wie er sagt, hat Ömer B. am Morgen des 4. Dezember 2011 wohl doch nicht. Glaubte man jedenfalls den Schilderungen des Angeklagten, hätte er einen Blutalkoholwert von 5,6 Promille haben müssen – ab vier Promille gehen Mediziner von einer potenziell tödlichen Dosis aus, je nach Gewöhnung und Veranlagung. Ein Rechtsmediziner erklärte den 30-Jährigen für voll schuldfähig. Der Sachverständige billigte dem Angeklagten höchstens 2,2 Promille zu, unter Berücksichtigung einer üblichen Alkohol-Abbaurate. Obwohl Ömer B. betrunken war, hat er laut Gutachter stets reflektiert und „situationsadäquat“ gehandelt. So schrieb er beispielsweise der 23-jährigen Frau, die er in einem Club auf dem Hohenzollernring besuchen wollte, deutlich formulierte Nachrichten, während er mit dem Auto unterwegs zu ihr war.

Ömer B. hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, schon ab dem Nachmittag des 3. Dezember mit Freunden jede Menge getrunken zu haben und sich kaum erinnern zu können. Sieben Menschen wurden verletzt, als er mit 95 Kilometern pro Stunde über die Kreuzung Aachener Straße/ Melatengürtel raste. Die 23-Jährige war die Letzte, die Ömer B. vor dem schweren Unfall gesehen hat. In sie war er unglücklich verliebt, wollte sie sehen – obwohl die Studentin ihm schon per Kurznachricht mitgeteilt hatte, dass sie ihn nicht sehen will. Sie erinnert sich im Zeugenstand an die Stunden vor dem Unfall und beschreibt den Angeklagten als „klar orientiert“. Drei Stunden soll er bei ihr im Crystal Cologne gewesen sein, wo sie hinter der Bar arbeitete. Während er ausgesagt hatte, aus Frust über ihre Ablehnung fünf Wodka getrunken zu haben, sagt sie: „Es waren zwei Whisky-Cola, ich habe dem Barkeeper noch gesagt, dass er weniger Alkohol reinmachen soll, weil ich wusste, dass Ömer mit dem Auto da war.“

Der Staatsanwalt hält dem Angeklagten zugute, dass er nach der „deutlichen Abfuhr“ in einer emotionalen Ausnahmesituation war. Die Tat habe außerdem erhebliche persönliche Konsequenzen für Ömer B. gehabt. Er hat seinen Job verloren, musste wegziehen, weil er von Nachbarn geächtet wurde, und muss mit Schmerzensgeldforderungen in fünfstelliger Höhe rechnen. Das Urteil wird am 20. September gesprochen.

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