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Gefängnisstrafe für Kölner RaserBGH-Entscheidung setzt wichtiges Zeichen

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte Arman J. mit seinem Verteidiger Dominic Marraffa

Der Angeklagte Arman J. mit seinem Verteidiger Dominic Marraffa

Köln – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines 27-jährigen Rasers wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Im Mai 2016 hatte das Kölner Landgericht den Mann  zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen das Urteil hatte der Unfallfahrer Revision eingelegt, die der BGH nun verwarf. Am  10. Juli 2015 hatte Arman J. auf der Aachener Straße in Köln bei einem Tempo von  „mindestens 109 Kilometern“, so der BGH, die Kontrolle über den Leihwagen verloren. Das Auto streifte an der Kreuzung Innere Kanalstraße ein anderes Fahrzeug und prallte gegen einen an der Ampel wartenden Radfahrer, der  drei Tage später an den Unfallfolgen verstarb.

Ralf Jäger äußert sich

„Wer mit über 100 Stundenkilometern durch die Stadt rast, setzt das Leben Unbeteiligter aufs Spiel und begeht eine Straftat. Ein Mensch ist aus dem Leben gerissen worden. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung ein wichtiges Zeichen gesetzt“, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Kölns Alt-Oberbürgermeister Fritz Schramma, dessen Sohn vor 16 Jahren bei einem Raser-Unfall ums Leben gekommen war, sagte, die Entscheidung sei  zu begrüßen, „weil durch sie endlich die Situation der Opfer solcher Straftaten in den Mittelpunkt rückt“. Jetzt sei es an der Zeit, dass der Bund die Gesetze verschärfe.

Rasen soll keine Ordnungswidrigkeit mehr sein

Das NRW-Justizministerium hatte im Herbst eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vorsieht, wenn bei illegalen Autorennen Unbeteiligte verletzt oder getötet werden. Bisher wird das Vergehen als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Jetzt muss der Bundestag über eine Gesetzesänderung entscheiden. Einziger Streitpunkt: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Verschärfung über das Straßenverkehrsgesetz regeln, NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hingegen das Delikt in das Strafgesetzbuch aufnehmen. Das habe stärkere Signalwirkung.

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„Wir begrüßen das Urteil, weil es Maßstäbe setzt“, sagte Joachim  Schalke, Chef des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in Köln.

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