Bier-Betrug vor Kölner GerichtStatt echtem Kölsch gab es Sauerländer Bier

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Symbolbild

Köln – Überzeugte Kölschtrinker müssen jetzt ganz stark sein: Sie haben sich jahrelang mit dem Traditionsgetränk zugeprostet und tatsächlich war es möglicherweise gar kein Kölsch, sondern minderwertiges Bier.

Vor dem Amtsgericht haben jedenfalls zwei Getränkehändler aus Niehl am Dienstag zugegeben, über Jahre hinweg ein eigens für sie im Sauerland gebrautes Bier als Kölsch ausgegeben zu haben. Wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung saßen die beiden Brüder, deren Getränkehandel inzwischen insolvent ist, auf der Anklagebank.

Bachsteiner statt Kölsch

Ein anonymer Hinweis hatte den Fall 2015 ins Rollen gebracht. Auf dem Gelände des Getränkehandels hatte die Polizei bei einer Durchsuchung 544 Originalfässer von Kölner Brauereien sichergestellt, gefüllt mit minderwertigem Bier. Fakt ist, dass die Brüder eine Eigenmarke mit dem Namen „Bachsteiner“ in einer sauerländischen Brauerei produzieren ließen. Abgefüllt wurde sie in Originalfässer von Reissdorf, Sion, Dom, Früh, Gilden und Gaffel.

Damit der Betrug nicht auffiel, hatten die Brüder die Kölschfässer mit Banderolen überklebt, ihr eigenes Label „Bachsteiner“ darüber angebracht und dieses in Köln bei der Anlieferung wieder entfernt. Pro Liter zahlte das Duo netto 54 Cent für die Eigenmarke. Als Gilden-Kölsch ging der Liter dann für 1,35 Euro über die Theke, bei Gaffel waren es 1,55 Euro pro Liter, und Reissdorf schlug mit 1,63 Euro zu Buche.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Brüder seit 2010 mit der Brauerei im Sauerland Geschäfte machten, jährlich kauften sie tausend Hektoliter Gerstensaft. Wie viel davon als Eigenmarke weiter veräußert wurde und wie viel als „Pfusch-Kölsch“, ließ der Prozess bisher offen. Dieser Aspekt soll jedenfalls noch nachermittelt und weitere Zeugen gehört werden.

Hat der Betrug System?

„Die Vorwürfe treffen zu, wir treten der Anklage nicht entgegen“ – mit diesen dürren Worten äußerten sich die Brüder (44, 36) per Verteidigererklärung. Sie hatten wohl auf ein schnelles Urteil gehofft, die Rechnung allerdings ohne die Anwälte der Brauereien gemacht, die alle als Nebenkläger vertreten sind: „Wir glauben, das hatte System. Dahinter steckt weitaus mehr, als hier zur Sprache kam“, hieß es von Seiten der Nebenkläger, die ihre Position in einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch deutlich machten.

Auch der Richter sah weiteren Aufklärungsbedarf: „Wir haben nicht den Hauch einer Ahnung, in welchem Umfang die Angeklagten sich tatsächlich gewerbsmäßig strafbar gemacht haben.“ Denn die Frage, ob es sich nur um das sichergestellte falsche Kölsch in den Originalfässern handelte (wovon die Anklage ausgeht), oder ob die Angeklagten im großen Stil das minderwertiges Bier als Kölsch verkauften, ist bisher nicht beantwortet.

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