Klage erfolglosKölner Rheindörfer müssen weiter ohne Apotheke leben

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„In Berufung werde ich nicht gehen“, sagt Apotheker Thomas Künzer.

„In Berufung werde ich nicht gehen“, sagt Apotheker Thomas Künzer.

Merkenich – Für Thomas Künzer ist die Sache gelaufen. „In Berufung werde ich nicht gehen“, sagt der Apotheker aus Heimersdorf. Er hatte die Apothekerkammer Nordrhein verklagt, ihm die Erlaubnis für eine Rezeptsammelstelle in Merkenich zu erteilen – doch das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.

Das Nachsehen haben die Merkenicher. Nicht nur sie. Auch in den übrigen Rheindörfern Rheinkassel, Kasselberg und Langel gibt es keine Apotheke.

Merkenich ist zumindest, was die medizinische Versorgung betrifft, noch einigermaßen gut aufgestellt: Es gibt eine Allgemeinpraxis, in der zwei Ärzte praktizieren, außerdem zwei Zahnärzte.

Nach einer Behandlung ein Rezept einzulösen, ist allerdings mit Aufwand verbunden, seit im Herbst 2013 die Apotheke im Dorf schloss.

So funktioniert eine Rezeptsammelstelle

Um die Arzneimittelversorgung auch in ländlichen Gebieten zu sichern, sieht die Apothekenbetriebsordnung die Möglichkeit einer Rezeptsammelstelle vor – als Notbehelf. Es handelt sich dabei um eine Art Briefkasten, fest installiert im öffentlichen Raum, versehen mit dem Logo der betreibenden Apotheke.

Tagsüber können Rezepte eingeworfen werden. Die Leerung findet täglich statt, abends werden die Medikamente ausgeliefert. Zusätzliche Kosten entstehen für den Kunden nicht.

Für drei solcher Rezeptsammelstellen hat die Apothekerkammer Nordrhein in der Vergangenheit die Erlaubnis erteilt, in der Eifel, im Bergischen Land und am Niederrhein.

Das Gesuch von Thomas Künzer hingegen wies sie Anfang 2014 ab, mit der Begründung, dass in Merkenich im Umkreis von sechs Kilometern mehrere Apotheken bestünden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen seien.

Grundlage für die Argumentation war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1974, das damals die Kriterien definierte, wann ein Ort als abgelegen zu gelten hat. Dieses Urteil machte sich nun auch das Kölner Verwaltungsgericht zu eigen.

Andere Möglichkeiten für die Apotheker

Es müsse nun mal objektive Kriterien geben, auch wenn er die subjektive Wahrnehmung von Bürgern in außerhalb gelegenen Stadtgebieten nachvollziehen könne, die über fehlende Infrastruktur klagten, verteidigt Stefan Derix als Geschäftsführer die harte Linie der Apothekerkammer. Und betont: „Wir haben auf der Basis von verwaltungsrechtlichen Vorschriften entschieden.“

Eine Sammelstelle sei nur ein „Behelfskonstrukt“ und nur im Ausnahmefall angezeigt. Der Besuch einer „Vollapotheke“ sei stets vorzuziehen, nur dort könne im persönlichen Gespräch Beratung stattfinden.

Ohnehin ist die Situation paradox: Apotheker haben Niederlassungsfreiheit. Jeder, der bereit wäre, das wirtschaftliche Risiko zu tragen, könnte also in Merkenich eine neue Apotheke eröffnen, ohne dafür die Genehmigung der Apothekerkammer einholen zu müssen.

Auch einen Botendienst anzubieten, um Medikamente auf Bestellung auszuliefern, erlaubt die Apothekenbetriebsordnung unkompliziert. Rezeptsammelstellen dagegen unterliegen der Genehmigungspflicht durch die Kammer.

„Und Versandhandel ist ja auch erlaubt“, sagt Johannes Daverkausen vom Bürgerverein kopfschüttelnd. 300 Unterschriften sammelten die Merkenicher damals, um die Schließung der Apotheke noch zu verhindern.

Nachdem nun auch die Rezeptsammelstelle gescheitert ist, sehe er keine Möglichkeit mehr noch irgendetwas zu unternehmen, so Daverkausen resigniert. „Wenn ich aber demnächst in Heimersdorf bin, werde ich mich persönlich bei Herrn Künzer für sein Engagement bedanken.“

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