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Dienstcomputer: Tausende Videodateien gespeichert

In 98 Fällen haben städtische Mitarbeiter gegen die Bestimmungen verstoßen. Foto: dpa
Städtische Kontrolleure haben bei der Überprüfung von Dienstcomputern in Kölner Amtsstuben unzählige Verstöße aufgedeckt. Ein Mitarbeiter trieb es dabei auf die Spitze: Er hortete über 5.600 Musik- und Videodateien auf seinem Dienstrechner.  Von
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Köln. 

Der unerlaubte Gebrauch städtischer Dienstcomputer gibt dem Rechnungsprüfungsamt Anlass zur Sorge. Die Anzahl der im vorigen Jahr festgestellten Verstöße gegen Arbeitsanweisungen „liegt deutlich über dem Niveau der Vorjahre“, heißt es in einem internen Bericht der Kontrolleure. Dabei sei nicht nur die Zahl der Regelverletzungen gestiegen; „auch das Ausmaß der privaten Nutzungen hat in Einzelfällen kaum vorstellbare Dimensionen angenommen.“

In den Dienststellen der Stadtverwaltung befinden sich insgesamt 14 329 Computer. Die Rechnungsprüfer haben im vorigen Jahr 3372 Arbeitsplätze überprüft. Sie wollten herausfinden, ob allgemeine Rechtsvorschriften sowie internen Richtlinien zur Computer-Nutzung eingehalten werden.

Das Ergebnis der Untersuchung: In 98 Fällen haben Mitarbeiter gegen die Bestimmungen verstoßen. Demnach hat jeder 35. Bedienstete die Vorschriften missachtet. Im Vergleich zu den vorausgegangenen drei Jahren hat sich die Zahl nahezu verdreifacht.

Schadenersatz in Höhe von 378,34 Euro

„Spitzenreiter“, wie dem Prüfbericht zu entnehmen ist, war ein Beschäftigter, der auf seinem Laufwerk über 5.600 Musik- und Videodateien mit einer Gesamtgröße von rund 35 Gigabyte gespeichert hatte. Das Personalamt hat den Mitarbeiter abgemahnt. Zudem musste er für den privat genutzten Speicherplatz Schadenersatz in Höhe von 378,34 Euro zahlen. Auf anderen Rechnern fanden die Rechnungsprüfer Fotos, Spielfilme und Hörbücher.

Weitere arbeitsrechtliche Schritte seien allerdings nicht erfolgt, war im Rathaus zu erfahren. Für das Rechnungsprüfungsamt ist das Thema keinesfalls abgeschlossen: Man werde „die Einhaltung der Dienstanweisung Internet und E-Mail, hier insbesondere das Verbot der privaten Nutzung, weiterhin regelmäßig prüfen“.

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