AmtsgerichtProzess um Edding-Schriftzug „C’est ça“ in Köln-Ehrenfeld

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graffiti

Symbolbild

Köln – Im Jahr 2005 ist das Strafgesetzbuch so geändert worden, dass auch das Auftragen von Graffiti als Sachbeschädigung verfolgt werden kann. Demnach wir bestraft, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“.  Diesen Vorwurf musste sich am Freitag ein 33-jähriger Mann im Amtsgericht anhören.

Der arbeitslose Akademiker war in einer Nacht des vergangen Dezembers angetrunken von einer Vernissage gekommen und hatte in der Glasstraße in Ehrenfeld drei Mal die gleiche Spur hinterlassen: „C’est ça“ (zu deutsch: „So ist es“) schrieb er mit einem roten Edding an einen Rollladen, eine Hauswand und auf einen Baucontainer. Sein Verteidiger wies darauf ihn, dass die beschriebenen Stellen alle bereits mit Graffiti besprüht oder bemalt gewesen seien.

Außerdem habe sein Mandant die Schriftzüge mit Seifenlauge entfernt, so wo weit es möglich gewesen sei;  der Rolladen sei frisch gestrichen,der Baucontainer verschwunden – keine Spur, nirgends. Der Amtsrichter stellte das Verfahren ein; der 33-Jährige muss die Anwaltskosten selber tragen. (cs)

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