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Pächter streiten sich um SatzungRosenkrieg um Kleingarten-Laube in Longerich

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Ex-Pächter Bellon

Ex-Pächter Bellon

Köln-Longerich – Als Mike Bellon Ende 2015 den Kleingarten-Verein An der Ling e.V. nach internen Querelen verließ, erwartete ihn eine böse Überraschung: Wie das Wertgutachten ergab, lag sein Anbau an die Gartenlaube näher zum Nachbargrundstück als die 1,50 Meter, die die Kölner Gartenordnung mindestens vorschreibt.

So wurde er verpflichtet, Teile des Gebäudes abbrechen zu lassen. „Über die ganzen Jahre hatten die Grenzen aber niemanden im Verein interessiert“, reklamiert Bellon.

Bei der Begehung durch den Kreisverband Kölner Kleingärtner – der alle Gartenflächen von der Stadt pachtet und an seine 115 Mitgliedsvereine im Kölner Gebiet unterverpachtet – kam außerdem heraus, dass außer Bellons Häuschen mindestens 20 weitere Lauben auf der Vereinsanlage ebenso wenig den Regeln entsprechen.

Neben der Abstandsregelung in der Kölner Satzung dürfen Lauben laut Bundes-Kleingartengesetz zudem höchstens 24 Quadratmeter groß sein, auch hiergegen habe es Verstöße gegeben.

Lauben sollten teilweise abgebrochen werden

Die Aufregung im Verein mit seinen 182 Gärten kochte im Frühjahr 2016 hoch, als die Besitzer der regelwidrigen Lauben über den Vereinsvorstand die Aufforderung bekamen, sie bis zum 30. September des Jahres teilweise abzubrechen. Die übrigen, bis dahin nicht kontrollierten Pächter müssten eventuelle Missstände bis zum 31. März 2017 beseitigen (der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete).

Doch inzwischen hat die Stadt in Abstimmung mit dem Kleingärtner-Kreisverband die Fristen aufgehoben. Und Bellon fühlt sich verschaukelt, da er ja seinerzeit abbrechen musste. Er vermutet persönlich gelagerte Motive hinter dem damaligen Vorgehen.

„Das Thema ist vertagt worden, es gibt noch keine abschließende Entscheidung“, erläutert dagegen Michael Franssen, Geschäftsführer des Kreisverbands. Man habe zwar Grenzverletzungen in Longerich festgestellt; unklar sei jedoch der Grund. „Möglicherweise sind in einigen Fällen im Nachhinein, als die Lauben schon standen, die Grundstücksgrenzen neu gezogen worden.“ Das wolle man noch prüfen. Jene Pächter, deren Lauben nicht den Regeln entsprechen, seien jedoch nicht aus dem Schneider. „Große Verstöße wollen wir zeitnah verfolgen, kleinere werden spätestens bei einem Pächterwechsel zum Problem, wenn die Laube begutachtet wird.“

Gerichtliche Auseinandersetzung läuft

Wegen des Abrisses von Bellons Laube läuft ab November die gerichtliche Auseinandersetzung weiter. Von den 1475,50 Euro, die seine von der Nachpächterin weiter genutzte Laube wert war, bekam der früherer Pächter nur 775,50 Euro ausbezahlt – da die neue Pächterin an seiner Stelle die Lauben-Teile abgebrochen habe, so der Verein. 700 Euro behielt der Verein deswegen ein. Hiergegen wendet sich Bellon: Er selbst habe die Arbeiten geleistet, und verweist auf eine Rechnung des Entsorgers sowie zwei Zeugenaussagen.

„De facto ist der Rückbau von der Neupächterin der Laube erledigt worden, nicht von Herrn Bellon, deshalb kann es auch keine Rückzahlung des Geldes geben“, entgegnet jedoch Franssen der Darstellung. „Für mich ist das Thema erledigt“, so der Vorsitzende des Vereins An der Ling, Klaus Marten. Es seien zweimal Wertgutachter an der Laube gewesen.

„Ich glaube nicht, dass er dagegen ankommt. Wir können uns ja nicht gegen die Gesetze richten, wir wenden sie nur an.“ Dass es vor seiner Zeit auf der Anlage anders gehandhabt worden sei, dafür könne man nichts.

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