Flüchtlingshetze auf FacebookKölner Richter verurteilt Mann zu 4500 Euro Strafe

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Köln – Kölner Richter setzen ein klares Zeichen gegen Ausländerhass und Flüchtlingshetze. Sie zeigen mit ihren Urteilen pöbelnden Asylgegnern deutlich die rote Karte. So muss ein gebürtiger Österreicher 4500 Euro Geldstrafe zahlen, weil er über Facebook unsägliche Flüchtlingspolemik gepostet hatte.

Das Urteil erging per Strafbefehl, weil der Angeklagte zum Prozess nicht aus dem Burgenland angereist war. Angeklagt war er wegen Volksverhetzung. Dafür sieht das Gericht eine Mindeststrafe von drei Monaten oder 90 Tagessätzen vor. Der Richter blieb mit seinem Urteil keineswegs am unteren Rand des Strafrahmens, setzte vielmehr 150 Tagessätze zu je 30 Euro fest.

Krude Verschwörungstheorien

In einem anderen Fall hatte eine 47-jährige Hartz-IV-Empfängerin ebenfalls über Facebook krude Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit Flüchtlingen auf beleidigende Weise thematisiert und sich unflätig über Angela Merkel geäußert, die sie als die Verursacherin eines Asylantendilemmas beschimpfte.

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Der Richter setzte wegen Volksverhetzung und Beleidigung 180 Tagessätze zu je zehn Euro fest. Dagegen hatte die Frau Einspruch eingelegt, so dass es am Dienstag zum Prozess kam.

„Ich war nicht ganz bei mir“

Sie sei schwer psychisch krank, schon seit Jahren in therapeutischer Behandlung und emotional ziemlich angeschlagen, erklärte sie dem Richter ihren Gemütszustand, sagte aber auch: „Es tut mir Leid, was ich da gepostet habe. Ich war nicht ganz bei mir. Ich bereue das sehr, was ich da geschrieben habe.“

Ihr Verteidiger legte eine fachärztliche Bescheinigung vor, in der von einer Impulsstörung und einer emotional gestörten Persönlichkeit die Rede war. Für den Richter Grund genug, der Frau ohne weitere Untersuchung verminderte Schuldfähigkeit zu attestieren und das Verfahren gegen Zahlung von 300 Euro einzustellen. Dagegen allerdings wehrte sich die Anklagebehörde, so dass die Frau jetzt von einem psychiatrischen Gutachter auf ihre Schuldfähigkeit hin untersucht werden soll. So lange wird der Prozess ausgesetzt.

„Regelrechte Anzeigenflut“

Nach Auskunft der Ermittler hat die Zahl der Verfahren, bei denen es um ähnliche Delikte geht, seit dem vergangenen Jahr „erheblich zugenommen, sich verdoppelt“. Die Anklagebehörde spricht von einer „regelrechten Anzeigenflut“, ohne konkrete Zahlen zu nennen.

Allerdings würden sich die Ermittlungen oft schwierig gestalten: „Der größte Teil der Nachforschungen landet im Nichts, weil die Täter in der Regel ihre Identität nicht preisgeben“, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn, zuständiger Ermittler für politisch motivierte Straftaten, dazu auf Anfrage. „Die wenigsten Übeltäter posten ihren Namen und Facebook gibt uns die Daten nicht, arbeitet nun mal nicht mit uns zusammen“, ergänzte Willuhn. Da bleibe nur der komplizierte Weg über indirekte Angaben des Täterprofils, dessen Identität habhaft zu werden.

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