Frauen in der Sauna belästigt100 Euro Strafe für Onanieren im Kölner Aqualand

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Symbolbild.

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Köln – Es ist feucht-heiß, der Schweiß rinnt, und Menschen beiderlei Geschlechts sitzen sich unbekleidet gegenüber – so geht es in der Regel zu in einer Sauna.

Eher unüblich ist es, wenn die männlichen Besucher plötzlich ein sexuelles Bedürfnis überkommt und sie auf den hölzernen Brettern eindeutig Hand an sich legen.

So geschehen an einem Nachmittag im Oktober des vergangenen Jahres, als Bankkauffrau Edith S. (24, alle Namen geändert) gemeinsam mit ihrer Freundin im Schwimmbad Aqualand die Sauna besuchte. „Wir haben uns blöd gefühlt, als er an sich rummachte“, erinnerte Edith S. sich als Zeugin im Amtsgericht an die Situation, die schließlich eskalierte, als Dimitri B. (35) nicht nur onanierte, sondern anfing, ihre Freundin zu begrapschen.

Betrunken in der Sauna

Die Frauen riefen den Bademeister, der alarmierte den Sicherheitsdienst und die Polizei: „Da war ein richtiger Auflauf und was los“, sagte der Richter in Kenntnis der Ermittlungsakte zum Geschehen.

Dimitri S., gelernter Schneider und damals angehender Vater eines zweiten Kindes, das inzwischen geboren worden ist, mochte sich an das Geschehen nicht mehr erinnern.

Ob aus Scham, wie das Gericht mutmaßte, oder möglicherweise wegen des genossenen Alkohols: Immerhin hatte er zum Tatzeitpunkt um die zwei Promille Alkohol im Blut. Bier und Wodka habe er noch zu Hause, vor dem Saunabesuch, zu sich genommen, erklärte er dem Richter, der entgeistert begegnete: „Und warum geht man dann noch ins Schwitzbad?“ „Weil mir so kalt war“, bekam er zur Antwort.

Die sexuelle Handlung, die nach dem Gesetz als Erregung öffentlichen Ärgernisses eingestuft wird, mochte er nicht zugeben – ein Grund für Gericht und Staatsanwalt, trotz des bisher einwandfreien Lebenswandels des Angeklagten keine Milde walten zu lassen.

Hätte er bei einem Geständnis womöglich nur mit einer Verwarnung oder einer Einstellung des Verfahrens rechnen können, kam es jetzt zu diesem Urteil: 1000 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 20 Euro) – so viel, wie der Ankläger gefordert hatte.

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