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Für Eigentümer von Neubauten: Rauchmelder in NRW ab April Pflicht

Die NRW-Landesregierung will noch in diesem Jahr Rauchmelder in Neubauten zur Pflicht machen.  Foto: dpa
Der Zeitpunkt steht nun endgültig fest: Ab 1. April 2013 müssen Eigentümer von Neubauten Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren anbringen. In der ersten Jahreshälfte 2012 sind in NRW 40 Menschen bei Wohnungsbränden gestorben.
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Düsseldorf. 

Zum 1. April 2013 sollen Eigentümer von Neubauten in Nordrhein-Westfalen Rauchmelder in den Wohnungen anbringen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf beschlossen. In den vergangenen Wochen hatte es immer wieder unterschiedliche Angaben über den Zeitpunkt des Inkrafttretens gegeben.

Für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Der Eigentümer der Wohnung soll die Rauchmelder kaufen und in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren anbringen. Der Mieter ist für die Wartung zuständig und muss sich um neue Batterien kümmern. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Bauminister Michael Groschek (SPD) teilte mit, trotz langjähriger Aufklärungskampagnen gebe es viel zu wenige Rauchmelder in den Wohnungen. Allein in der ersten Jahreshälfte sind in NRW 40 Menschen bei Wohnungsbränden gestorben. Die Melder kosten zwischen zehn und 30 Euro. Laut Feuerwehrverband NRW macht eine längere Batterielaufzeit den höheren Preis aus.

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Viele Geräte funktionieren über eine eingebaute Fotozelle. Vereinfacht gesagt, erkennt die Fotozelle, wenn die Luft im Raum „dick“ wird. Der Rauchmelder „sieht“ den Rauch und gibt ein schrilles Warnsignal von sich.

Sind Rauchmelder wirklich nötig?

Rauch ist die größte Gefahr bei einem Wohnungsbrand – nicht die Flammen. Die meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung. Da bei einem Brand der Rauch zuerst in der Raummitte nach oben aufsteigt, soll man die Rauchmelder in der Mitte der Zimmerdecke anbringen. In Küchen und Bädern wird auf einen Rauchmelder verzichtet, weil die häufigen Dämpfe dort Fehlarme auslösen können. Bei einem Fehlalarm stellt die Feuerwehr den Einsatz normalerweise nicht in Rechnung. (dpa)

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