Abo

FussballBezahlsender Sky mahnt Kölner Kneipier ab

Lesezeit 3 Minuten
An vielen Kölner Kneipen leuchtet das Sky-Schild, doch immer mehr Wirten ist das Abonnement zu teuer.

An vielen Kölner Kneipen leuchtet das Sky-Schild, doch immer mehr Wirten ist das Abonnement zu teuer.

Köln – Wer das Stauss an der Berrenrather Straße besucht, kann sich bei einem Kölsch nett unterhalten. Fußballspiele sehen ist nicht mehr möglich. Auf Druck von Sky Deutschland hat der Wirt seinen Service eingestellt. Seit er vom Bezahlsender erst eine Abmahnung und anschließend eine einstweilige Verfügung erhielt, sieht der 60-Jährige den Fußball als öffentliches Event in Kneipen und Gaststätten in akuter Gefahr. „Man will Fußball doch nicht allein auf der Couch gucken“, sagt er. Eine ganze Kultur stehe auf der Kippe.

Im September dieses Jahres hatte der Wirt für seine 73 Quadratmeter große Kneipe einen polnischen Bezahlsender abonniert. Sky Deutschland habe er zuvor gekündigt, denn der Anbieter habe zum wiederholten Mal an der Preisschraube gedreht. Statt 7360 Euro seien nun 10000 Euro pro Jahr fällig gewesen. „Das ist alles unbezahlbar“, sagt der Gastronom, der bei einem Heimspiel des 1. FC Köln zwischen 30 und 40 Gäste bewirtet. Der Umsatz an einem solchen Tag entspreche den Kosten bei Weitem nicht. Erst ab etwa 100 Gästen lohnten sich die Gebühren für Sky. Der polnische Bezahlsender, der über den Kanal Eurosport 2 ebenfalls viele Spiele der Bundesliga zeigt, sei weitaus günstiger als das deutsche Pendant gewesen. Doch dann kam die Abmahnung von Sky.

Bei einem Kontrollbesuch habe der Pay-TV-Anbieter festgestellt, dass im Stauss ein Spiel über einen anderen Sender gezeigt worden sei, heißt es in dem Anwaltsschreiben. Da Sky die ausschließlichen Nutzungsrechte am Live-Signal der Spiele besitze, sei die öffentliche Wiedergabe der Live-Übertragungen innerhalb Deutschlands nur über Sky und mit einem Abo-Vertrag für Gewerbekunden gestattet. Bei Zahlung von 4875,40 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten sowie einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wäre die Angelegenheit erledigt. Bei Abschluss eines Sky-Abos reduziere sich der geforderte Betrag allerdings um 3204 Euro. Der Wirt will sich nicht darauf einlassen und hat sich juristischen Beistand geholt. Mittlerweile hat Sky gegen ihn beim Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt. Sollte er weiterhin Live-Spiele der deutschen Bundesliga zeigen, drohen ihm 250000 Euro Ordnungsgeld beziehungsweise Haft.

Alles zum Thema Fußball-Bundesliga

Möglicherweise 50 Wirte betroffen

Offensichtlich sind noch weitere Gastronomen betroffen. Der Stauss-Betreiber spricht von 50 Wirten in Köln. „Was uns massiv aufstößt ist, dass alles verklagt wird, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist.“ Gerade für kleine Betriebe tödlich seien. Auf Anfrage gibt der Sender nur ein kurzes Statement: „Die Ausstrahlung von Live-Bundesligaübertragungen über ausländische Anbieter in deutschen Sportsbars ist aus der Sicht von Sky und der Deutschen Fußball Liga illegal“, heißt es dort: „Sky geht gegen diese Ausstrahlung vor – auch mit juristischen Mitteln.“

Der Kölner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Kilian Kost, vertritt allein sechs Mandanten in Köln und Umgebung in ähnlichen Fällen. Viele Gaststättenbetreiber hätten Sky wegen der hohen Kosten gekündigt und nach Alternativen gesucht. Der Bezahlsender habe zwar das exklusive Übertragungsrecht mit der Deutschen Fußball-Liga für die erste und zweite Liga ausgehandelt, sagt Kost. Die Frage sei aber, ob Urheberrechte an Fußball-Übertragungen überhaupt geltend gemacht werden können. Weiterhin müsse geklärt werden, ob ein ausländisches Abonnement in Deutschland eingesetzt werden dürfe.

„Wir vertreten die Auffassung, dass das geht“, sagt Kost und verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das sich bei einem ähnlichen Fall auf die Seite einer englischen Pub-Besitzerin gestellt hatte. Allerdings sei das Urteil etwas schwammig, so Kost. Unklar sei, ob im Falle des Kölner Stauss-Wirts ähnlich entschieden würde. Für Sky indessen besteht kein Zweifel: „In Deutschland ist lediglich Sky Deutschland zum Vertrieb von Gastronomie-Abonnements vertraglich legitimiert. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ändert an dieser Tatsache nichts.“

Der Gastronom von der Berrenrather Straße überlegt nun, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen. Bei der folgenden Gerichtsverhandlung könnten die strittige Fragen dann zur Sprache kommen.

KStA abonnieren