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GerichtProzess gegen früheren CDU-Politiker Rolf Bietmann eingestellt

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Rolf Bietmann (r.) mit seinem Verteidiger Sven Thomas im Gerichtssaal

Rolf Bietmann (r.) mit seinem Verteidiger Sven Thomas im Gerichtssaal

Köln – Der Strafprozess gegen den früheren CDU-Politiker Rolf Bietmann (63) ist am Freitag nach 29 Verhandlungstagen beendet worden. Die 19. Große Strafkammer hat das Untreue-Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von insgesamt 100.000 Euro eingestellt.

Mit der Entscheidung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist keine Feststellung der Schuld verbunden. Die Frage, ob der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf der Untreue zu Recht erfolgt ist oder nicht, bleibt somit unbeantwortet. Wohl aber hatte das Gericht nach der Befragung etlicher Zeugen unlängst erkennen lassen, dass mindestens in zwei von drei Punkten der Anklage ein Freispruch zu erwarten ist.

„Ich bin sehr erleichtert über diese ungewöhnlich schnelle Verfahrensbeendigung“, sagte Bietmann im Anschluss an den Termin im Justizgebäude. „Mit der heutigen Einstellung sind alle Verfahren, zivilrechtliche und strafrechtliche, und damit auch alle gegen mich zu Unrecht erhobenen Vorwürfe erledigt.“

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Ermittlungen seit 2008

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft in Thüringen, Millionenkrediten der Sparkasse und einem Beratervertrag hatten 2008 begonnen. „Auch an einem Jura-Professor gehen neunjährige Ermittlungen, so ungerechtfertigt diese auch waren, nicht spurlos vorbei“, sagte der frühere Bundestagsabgeordnete.

Indem er der vom Gericht vorgeschlagenen Geldauflage nachkomme, erspare er „meiner Familie und mir weitere langwierige Verhandlungen, die sich noch über Monate hätten hinziehen können“. Er werde je 50.000 Euro an den Deutschen Kinderhospizverein und den Förderverein für krebskranke Kinder überweisen. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Anregung des Gerichts ebenfalls zu.

Das Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, beide ehemalige Geschäftspartner Bietmanns, wurde ebenfalls eingestellt. In ihren Fällen hat die Strafkammer keine Geldauflage verhängt.

Vorwurf der Untreue

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Politiker unter anderem vorgeworfen, er habe für einen mit 900.000 Euro vergüteten Beratervertrag mit der Sparkasse Köln-Bonn keine Leistungen erbracht. Als Gegenbeweis legte Bietmann von ihm gestellte Rechnungen vor, die von der Sparkasse beglichen worden sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Rechnungen ein Beleg dafür, dass Bietmann Leistungen erbracht hat; somit könne keine Untreue zulasten des kommunalen Geldinstitutes vorliegen. Mit ihrer Klage auf Schadenersatz war die Sparkasse bereits 2011 gescheitert.

Vor Inkrafttreten des Beratervertrages hatte Bietmann den Vorsitz in deren Verwaltungsrat innegehabt. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen verzichtete er 2009 auf seine erneute Kandidatur für den Bundestag und legt wenig später sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der Rhein-Energie nieder. Außer gegen Bietmann ermittelte die Staatsanwaltschaft auch gegen den früheren Sparkassenchef Gustaf Adolf Schröder. Das Verfahren wurde abgetrennt und soll im Herbst beginnen.

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