Polizei KölnTäter aus dem Rheinpark im Rhein-Erft-Kreis gefasst

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Symbolbild.

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Köln – Die Fahndung nach drei Tätern eines brutalen Überfalls in der Nacht zum 1. Mai im Deutzer Rheinpark hat Ergebnisse erzielt. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei Köln bekanntgeben, haben Ermittler im Rhein-Erft-Kreis die Wohnungen von drei tatverdächtigen jungen Männern durchsucht – sie sind 16, 17, und 18 Jahre alt.

Gegen 0.50 Uhr in der Mainacht waren gleich mehrere Notrufe bei der Polizei eingegangen. Zuvor hatte das Trio den Beamten zufolge in der Nähe der Skateranlage drei junge Männer nach Zigaretten gefragt und dann mit einem Baseballschläger bedroht. Die Täter verlangten die Handys ihrer Opfer, einer bedrohte die Männer mit einem Elektroschocker sowie mit einer Klinge. Anschließend waren die Angreifer mit den Mobiltelefonen in Richtung Tanzbrunnen geflüchtet, wo sie kurz darauf mutmaßlich einen 24-Jährigen erneut mit Baseballschläger und Messer angegriffen hatten. Security-Kräfte entdeckten den schwerverletzten Mann kurze Zeit später und alarmierten die Polizei sowie einen Rettungswagen. Die Beamten suchte die Gegend der Überfälle direkt im Anschluss mit einem Spürhund ab, blieben aber zunächst erfolglos.

Eines der bei dem Raub im Rheinpark erbeuteten Mobiltelefone  hatten Bundespolizisten wenige Tage später im Kölner Hauptbahnhof bei einem weiteren 18-Jährigen gefunden. Ermittlungen im Umfeld des jungen Mannes hatten die Fahnder anschließend auf die Spur des Trios aus dem Rhein-Erft-Kreis geführt. Neben dem Handy-Raub stehen die Männer im dringenden Verdacht, ebenfalls im Rheinpark einen 24-Jährigen mit einem Messer verletzt zu haben – der Polizei zufolge hat das Trio in Vernehmungen mittlerweile beide Taten eingeräumt. Da gegen den  18-Jährigen bereits ein Haftbefehl wegen mehrfachen Einbruchsdiebstahls vorlag, wurde der Mann von den Beamten festgenommen. Alle vier beschuldigten Männer müssen sich jetzt in einem Strafverfahren wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten, die Polizei prüft Zusammenhänge zu weiteren Taten.

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