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ProzessGeldstrafe wegen Bedrohung

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Das Verfahren um die mutmaßliche Beleidigung stellte die Richterin ein, die Bedrohung aber sah sie als erwiesen an. (Symbolbild)

Das Verfahren um die mutmaßliche Beleidigung stellte die Richterin ein, die Bedrohung aber sah sie als erwiesen an. (Symbolbild)

Köln – Justizwachtmeister Kemal Y. ist es gewohnt, dass manche Leute, die er an der Sicherheitsschleuse kontrolliert, ungehalten oder unwirsch reagieren: „Jeder hat mal einen schlechten Tag.“ Doch was am 27. November des vergangenen Jahres im Foyer des Justizzentrums an der Luxemburger Straße passierte, nahm eine Form an, die ihn zur Strafanzeige veranlasste. Am Montag hatte der 31-Jährige als Zeuge im Prozess gegen Ilhan G. (Name geändert) Gelegenheit, den Hergang zu schildern. Auch wenn die Verteidigerin Kemal Y. angebliche Ungereimtheiten in seiner Aussage vorhielt und der Angeklagte alle Vorwürfe abstritt, verurteilte ihn die Amtsrichterin zu einer Geldstrafe von 700 Euro.

Arbeit als Detektiv

Ilhan G. , 47 Jahre alt, ist mehrfach vorbestraft und zurzeit arbeitslos. Als er noch als Detektiv arbeitete, hatte er immer wieder als Zeuge im Gericht zu tun. An jenem Tag hatte er es eilig. Nach seiner Darstellung kontrollierte ihn der Justizwachtmeister provozierend lange, ja schikanös, obwohl die Schleuse nicht einmal gepiepst habe, als er durchgegangen sei. „Er hat mich am Handgelenk festgehalten, mir die Sonde gegen den Brustkorb gedrückt.“ Kemal Y. bestätigte, dass es Streit gegeben habe. Das Sicherheitstor habe sehr wohl akustisch angeschlagen, er habe Dienst nach Vorschrift getan und sich dafür die Beleidigung anhören müssen, er sei ein „Dummkopf“, ein „Spinner“, der sich wichtig machen wolle.

Der Detektiv verlangte den Namen des Wachtmeisters, der Hilfe geholt hatte, erfuhr ihn auf der Wache und machte sich schimpfend davon. Kemal Y. hätte sich nicht weiter um den Vorfall geschert, wenn Ilhan G. nicht gut eine Stunde später erneut im Foyer aufgetaucht wäre. Im Zeugenstand demonstrierte der Zeuge die Gesten, die der Angeklagte in seine Richtung gemacht habe: Er sei mit dem Finger quer über den Hals gefahren, um das Aufschlitzen der Kehle anzudeuten, und habe eine Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger und gekrümmtem Daumen an die Schläfe gehalten wie eine Pistole. Da half es nicht, dass die Verteidigerin mutmaßte, ihr Mandant habe womöglich nur „ein Vögelchen zeigen“ wollen. Was sollte dann die Halsabschneide-Gebärde?

Das Verfahren um die mutmaßliche Beleidigung stellte die Richterin ein, die Bedrohung aber sah sie als erwiesen an: Ilhan D. habe mit seiner Einschüchterung übel „nachgetreten“ und sei „völlig respektlos“ mit jemandem umgegangen, der seinem Beruf nachgehe.

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