Kita-PlätzeEltern von behindertem Kind verklagen die Stadt Köln

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Kinder in einer Kita (Symbolbild)

Kinder in einer Kita (Symbolbild)

Köln – Ein Ehepaar aus Weiden hat die Stadt Köln auf Schadenersatz verklagt. Weil die Stadt offensichtlich nicht in der Lage gewesen ist, ihrer Tochter einen Betreuungsplatz zu verschaffen, soll sie nun den Verdienstausfall der Mutter ausgleichen. Sie habe nicht arbeiten können, weil sie wegen der Betreuung ihrer Tochter zu Hause bleiben musste.

Juristische Auseinandersetzungen wegen fehlender Betreuungsplätze in Köln sind in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen. Hier ist der Fall ein besonderer: Nach Einschätzung von Beobachtern hat die Stadt kaum eine Chance zu gewinnen, falls die Darstellung der Eltern stimmt.

In den meisten solcher Fälle kann die Stadt auf freie Plätze in der Kindertagespflege verweisen. Da es „nur“ einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, nicht auf einen Kita-Platz gibt, ist die Stadt meist auf der sicheren Seite. Gestritten wird dann oft über die Frage, welche Fahrwege zumutbar sind oder ob Mehrausgaben bei einer privaten Kita ausgeglichen werden. Im Fall der heute dreijährigen Carla (Name geändert) ist die Lage anders.

Keine Tagesmutter verfügbar

Das Mädchen ist schwerbehindert und braucht deshalb eine besondere Betreuung. In einer Kita ist das in der Regel kein Problem. Doch die Stadt konnte keinen Platz anbieten. Sie verwies auch in diesem Fall an die Kindertagespflege, doch dort ist das Angebot begrenzt. Nach Angaben der Eltern haben sie im März 2016 einen Antrag auf Vermittlung einer Tagesmutter mit einer inklusiven Zusatzausbildung gestellt. Es sei keine gefunden worden.

„Es ist furchtbar, wie die Stadt mit Eltern und Kindern umgeht“, lautet das Fazit von Vater Lars Hafke nach einem zweijährigen Hin und Her. Der Ärger rührt nicht nur aus der Tatsache, dass kein Platz für seine Tochter gefunden wurde. Er fühlt sich auch schlecht behandelt.

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Schon drei Monate nach der Geburt des Kindes habe man sich bei der Stadt gemeldet. Ab Sommer 2015 galt der Rechtsanspruch. Erst sieben Monate später sei die erste ablehnende Benachrichtigung von der Stadt gekommen: Sie sollten sich doch auf die Suche nach einer Tagesmutter machen. Kurz darauf, im Juni 2016 bot die Stadt dann doch eine Kita an, die aber über fünf Kilometer entfernt war.

Zweieinhalb Jahre gewartet

Die Eltern, die kein Auto haben, legten Widerspruch ein. Der wurde im Januar 2017 zurückgewiesen. Kurz darauf bekam die Familie die Nachricht, dass das dann dreijährige Kind ab August in eine Kita im Viertel gehen kann. So verstrichen zweieinhalb Jahre, ohne dass irgendetwas geschah, was der Familie wirklich half.

Das Ehepaar Hafke wollte das nicht einfach hinnehmen und zog vor Gericht. Das Landgericht hat der Klage Erfolgsaussichten bescheinigt und bei ihrer Zulassung von einer Amtspflichtverletzung gesprochen, so Rechtsanwältin Stefanie Köhnke. Die Stadt sei ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Versorgung des Kindes nicht nachgekommen. Der Streitwert ist mit 11.600 Euro überschaubar. Es geht um den Verdienstausfall einer Verkäuferin. Sollte Carlas Mutter gewinnen, dürften aber weitere ähnliche Klagen folgen.

Die Stadt will sich zum Fall nicht äußern, solange das juristische Verfahren läuft. Ein Knackpunkt könnte sein, dass die Eltern ihre Mitwirkungspflicht nachweisen müssen.

Im letzten Kindergartenjahr wurden 748 Kinder mit Behinderung in 138 städtischen Kitas betreut. Hinzu kommen die Kinder in den Einrichtungen weiterer Träger, die ebenfalls zum Teil über ein qualitativ sehr hochwertiges inklusives Angebot verfügen. Die Stadt hat ein „Inklusionskonzept“ für die Kitas erarbeitet. Dazu gehört ein umfangreiches Fortbildungsangebot.

Inklusion bei der Kinderbetreuung

Bei der Kindertagespflege, also dem Angebot von Tagesmüttern und -vätern für unter Dreijährige, ist das inklusive Angebot nicht so groß. Nur 59 von insgesamt 790 Tagespflegepersonen haben eine entsprechende Qualifizierung vorzuweisen. Die Anforderung ist hoch, um den Förderrichtlinien der Stadt zu entsprechen. Ein inklusives Angebot wird höher bezuschusst.

Zur Qualifizierung gehören 100 Unterrichtsstunden, eine anschließende Zertifizierung oder eine Ausbildung in Heilerziehungspflege oder Heilpädagogik. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass in den Tagespflege-Gruppen ein Betreuungsplatz frei gehalten werden muss. Nach Angaben der Kontaktstelle Kindertagespflege werden in diesem Rahmen in Köln derzeit 18 Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut. (fra)

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