FahrverboteWas bedeutet das Düsseldorfer Urteil für Kölner Diesel-Fahrer?

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In Hamburg schon Wirklichkeit: Einzelne Straßenabschnitte sind für Dieselautos tabu.

In Hamburg schon Wirklichkeit: Einzelne Straßenabschnitte sind für Dieselautos tabu.

  • Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ein Zwangsgeld gegen die NRW-Landesregierung in Sachen Diesel-Fahrverbot abgelehnt.
  • Was bedeutet das Urteil für Kölner Diesel-Fahrer?

Düsseldorf – Im Kampf um saubere Luft in 28 deutschen Großstädten hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor den Gerichten zum ersten Mal eine Niederlage einstecken müssen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann die Umwelthilfe das Land Nordrhein-Westfalen nicht per Vollstreckungsverfahren zwingen, in Düsseldorf ein Dieselfahrverbot einzuführen. Die Landesregierung sollte ein Zwangsgeld von 10 000 Euro zahlen.

Ist das Fahrverbot für Düsseldorf damit  vom Tisch?

Nein. Die Verwaltungsrichter sagen nur, das Land habe seine Pflicht erfüllt, Dieselfahrverbote ernsthaft zu prüfen und abzuwägen, indem es am 21. August den Entwurf eines neuen Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf vorgelegt hat. Damit habe es die Auflagen des Urteils vom 16. September 2016 erfüllt. Von einer Pflicht zur Einführung von Fahrverboten sei darin nicht die Rede. Deshalb könne die Umwelthilfe das Fahrverbot auch nicht per Zwangsgeld einfordern.

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Was hatte das Gericht  2016 genau gesagt?

Es hatte die Bezirksregierung damals lediglich verpflichtet, „schnellstmöglich“ für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt.

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Im Entwurf für den neuen Luftreinhalteplan steht aber nichts von Fahrverboten. Was heißt das?

Die Bezirksregierung Düsseldorf hält die Fahrverbote für unverhältnismäßig. Das sieht auch die Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) so. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“, hat Laschet gedroht.

Aber das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar 2018 doch entschieden, dass Dieselfahrverbote grundsätzlich zulässig sind.

Stimmt. Aber die Richter in Leipzig sagen, dass die Fahrverbote verhältnismäßig sein müssen. Daraus lässt sich aus Sicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf also keine zwingende Verpflichtung ableiten.

Wie geht’s jetzt weiter?

Die Umwelthilfe will zweigleisig vorgehen. Gegen die Ablehnung des Zwangsgelds wird sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Gleichzeitig wird sie eine weitere Klage gegen den neuen Luftreinhalteplan beim gleichen Gericht einreichen. Dann könne das Oberverwaltungsgericht entscheiden, entweder der Beschwerde stattzugeben oder die neue Klage zu verhandeln, sagt Remo Klinger, Rechtsanwalt der Umwelthilfe.

Warum ist das nötig?

Weil auch der neue Luftreinhalteplan davon ausgeht, dass die Grenzwerte für Stickoxide ohne Fahrverbote in Düsseldorf erst 2024 eingehalten werden können, wenn andere Maßnahmen wie die Umrüstung des Nahverkehrs auf Elektrobusse greifen. „Das Bundesverwaltungsgericht hat aber entschieden, wenn das mit Fahrverboten schneller geht, muss man sie einführen“, so Remo Klinger.

Dann ist  alles klar, oder?

„Für uns schon“, sagt Klinger. „Für das Verwaltungsgericht Düsseldorf aber nicht.“ Es habe sich auf einen rein formalen Standpunkt zurückgezogen. „Die Richter in Düsseldorf haben gesagt: Wir haben für Düsseldorf im September 2016 entschieden. Nach diesem Urteil ist es ausreichend, dass die Bezirksregierung bei der Erstellung des neuen Luftreinhalteplans für Düsseldorf die Einführung von Dieselfahrverboten geprüft hat.“ Dass das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018, also 14 Monate später, in seinem Grundsatzurteil Fahrverbote ausdrücklich zulasse, wenn die Grenzwerte damit schneller eingehalten werden können, habe das Verwaltungsgericht nicht interessiert“, sagt Klinger. Für die Umwelthilfe ist diese Haltung völlig unverständlich. Schließlich habe das Bundesverwaltungsgericht das Düsseldorfer Urteil mit seiner Entscheidung fortgeschrieben.

Was bedeutet die Düsseldorfer Entscheidung für die Klagen für andere Städte wie Köln und Aachen?

Sie könnte die Einführung von Fahrverboten verzögern. In Aachen geht es um die Kernfrage, ob das Dieselfahrverbot verhängt werden muss, damit die Grenzwerte eingehalten werden können. Das Verwaltungsgericht Aachen hat der Stadt Aachen sehr enge Fristen gesetzt. Die Fahrverbote könnten schon 2019 kommen. Es sei denn, Ministerpräsident Laschet greift wie angekündigt tatsächlich ein.

Dort wird am 8. November am Verwaltungsgericht über den Luftreinhalteplan verhandelt.

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