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Kölner Amtsgericht600 Euro für Taubenschießen

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Obwohl Tauben als Ungeziefer gelten, darf man sie nicht einfach erschießen.

Obwohl Tauben als Ungeziefer gelten, darf man sie nicht einfach erschießen.

Köln – „Tauben sind Tiere, die man als Ungeziefer bezeichnen kann.“ In dieser Einschätzung  gab ein Kölner Amtsrichter einem Angeklagten Recht,  ließ  jedoch keinen Zweifel daran aufkommen, „dass man gleichwohl nicht das Recht in die eigene Hand nehmen kann“.

Der 82-jährige Angeklagte saß zum ersten Mal in seinem Leben auf der Anklagebank. Er hatte aus dem Schlafzimmerfenster seiner Wohnung im dritten Stock eines Hauses in Mülheim auf eine Taube geschossen und das Tier auch erlegt. Nachbarn, die Angst bekommen hatten, beim nächsten Mal könne er ihr Fenster treffen, zeigten den pensionierten Chemielaboranten an. „Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich nach dem Tierschutzgesetz strafbar“, hielt der Richter dem Rentner vor.

Der Senior gilt als Wiederholungstäter. Vor acht Jahren war ihm exakt der gleiche Vorwurf gemacht worden. Nach diesem Vorfall beschlagnahmte die Anklagebehörde Luftgewehr und Munition des Rentners  und stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.

Danach hat sich der Rentner aber frisch bewaffnet und die Tauben erneut ins Visier genommen. Er leide an chronischer Bronchitis, in der Wohnung über ihm verbreite sich ein Schimmelpilz, da bleibe ihm nun mal nichts anderes übrig, als ständig zu lüften und die Fenster geöffnet zu halten, erklärte er zu seiner Verteidigung.  Die geöffneten Fenster betrachteten  die Tauben geradezu als Einladung, es sich in seinem Schlafzimmer gemütlich  zu machen, um dort ihre Fäkalien zu verteilen. „Wie soll ich mich denn sonst wehren?“, wollte der Rentner wissen.

Auf die eher rhetorische Frage hatte der Richter eine praktische Antwort:  „Versuchen Sie’s mal mit einem Fliegengitter. Das ist auch billiger als ein neues Gewehr samt Munition.“ Er verurteilte den Pensionär zu 600 Euro Geldstrafe und blieb damit 200 Euro unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß. Allerdings gab er dem Taubenjäger eine Warnung mit: „Beim nächsten Mal wird es deutlich teurer.“

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