Kölner AmtsgerichtSexualstraftäter von Silvester will seine Abschiebung verhindern

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Köln – Mustafa E., 28 Jahre alt und marokkanischer Staatsbürger, will unbedingt in Deutschland bleiben. Deshalb kämpft er nicht nur darum, aus der Anstalt für Abschiebehaft in Büren (Ostwestfalen-Lippe) entlassen zu werden, sondern hat auch Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht eingelegt.

Polizei machte Aufnahmen in der Silvesternacht

Das Video gibt Einblick über die Silvestervorkommnisse in Köln 2015. Der Kölner Stadt-Anzeiger hat ein paar Fakten dazu beigetragen.

Einjährige Gefängnisstrafe für Hassan T.

Im Juli hatte es den Mann, der sich im negativ ausgegangenen Asylverfahren als Algerier namens Hassan T. ausgegeben hatte, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Am Freitag war erster Verhandlungstermin vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts. Vorsitzende Ulrike Grave-Herkenrath machte deutlich, dass der Angeklagte kaum eine Chance habe, mit der Berufung durchzukommen: „Man wundert sich darüber, wenn man sich ansieht, was auch von Ihnen im Ermittlungsverfahren geäußert wurde.“

Abschiebung vor nächster Verhandlung möglich

Mustafa T. habe nun die Wahl: Entweder er nehme den Berufungsantrag zurück, oder er müsse mindestens bis Februar warten. Vorher habe die Kammer dringendere Fälle abzuarbeiten; und es brauche seine Zeit, alle Zeugen noch einmal zu laden. Nach einem Beratungsgespräch mit seinem Mandanten erklärte Wahlverteidiger Mario Geu-enich, Mustafa T. wolle es trotz allem darauf ankommen lassen. Möglich ist, dass der 28-Jährige vor dem nächsten Verhandlungstermin abgeschoben wird, auch wenn er gegen den Abschiebehaftbefehl des Amtsgerichts Paderborn, das für Büren zuständig ist, Rechtsmittel eingelegt hat.

Im Juli war Mustafa T., der früher in einem Flüchtlingsheim in Kerpen wohnte, dank der Bewährung nach vier Monaten Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß gekommen. Verurteilt worden war er unter anderem wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung. Das Geschehen, von dem das Amtsgericht ausgeht: In der Silvesternacht war der Marokkaner zusammen mit einem 21 Jahre alten Iraker, der ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung erhalten hat, am Dom daran beteiligt, einen Mann und zwei junge Frauen zu drangsalieren.

„Die besondere Situation ausgenutzt“

Zuerst drängten sie sich auf, Fotos von ihnen zu machen. Ein Gruppe fremder Männer kam hinzu; sie kesselten die Frauen einzeln ein und schoben deren Begleiter weg. Der Iraker küsste eine Frau gegen ihren Willen auf den Mund und leckte ihr übers Gesicht. Der Marokkaner lenkte den Begleiter ab und bot ihm 5.000 Euro an mit den Worten: „Drei Stunden Sex. Give the girls, give the girls. Sonst tot.“ Mustafa T. habe zwar nur Beihilfe zum sexuellen Übergriff geleistet, befand das Amtsgericht, doch er habe „die besondere Situation ausgenutzt“. Eine Situation, die bis heute die Öffentlichkeit beschäftigt.

Mustafa T. will über die spanische Enklave Ceuta nach Spanien gekommen sein und dort jahrelang gearbeitet haben. Nach Deutschland sei er 2014 eingereist, weil er gehört habe, seine kranke Frau könne hier besser behandelt werden. „Er möchte auf keinen Fall abgeschoben werden“, bekräftigte Anwalt Geuenich. Die Richterin sagte, der Angeklagte könne nicht darauf „spekulieren“, dass sich durch das Bewährungsverfahren etwas an seiner Situation ändere. Und nachdem er falsche Personalangaben gemacht habe, werde es zu nichts führen, einen weiteren Asylantrag zu stellen.

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