Kölner FriedhöfeKeine QR-Codes auf Gräbern

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Auf den 55 Kölner Friedhöfen sollen QR-Codes jedoch „grundsätzlich untersagt“ werden.

Auf den 55 Kölner Friedhöfen sollen QR-Codes jedoch „grundsätzlich untersagt“ werden.

Köln – Die Stadtverwaltung will verbieten, dass Gräber mit QR-Codes ausgestattet werden. Die schwarz-weiß gemusterten Quadrate ermöglichen über ein Mobiltelefon oder Tablet-Computer Zugang zu Internetseiten, auf denen Hinterbliebene der Verstorbenen gedenken können: mit einem virtuellen Trauerbuch etwa, mit Fotos, Texten, Filmen oder Musik. Was in anderen Ländern und zunehmend auch in deutschen Städten als Teil der Bestattungskultur an Bedeutung gewinnt, soll auf den 55 Kölner Friedhöfen „grundsätzlich untersagt“ werden. So ist es in Paragraf 28 der neuen Friedhofsatzung zu lesen, über die der Rechtsausschuss und der Umweltausschuss am kommenden Montag abstimmen sollen.

Ein QR-Code biete einen unmittelbaren Informationszugang zu der entsprechend verlinkten Internetseite, heißt es in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. „Durch die fortwährenden Veränderungsmöglichkeiten der hinterlegten Informationsquellen können die zu vermittelnden Inhalte in dem besonderen Schutzraum Friedhof nicht kontrolliert werden.“ Es sei „dabei auch mit akustischen Beeinträchtigungen“ für andere Friedhofsbesucher zu rechnen – wenn zum Beispiel ein Lied aus Handylautsprecher tönt.

Die zuständige Abteilungsleiterin im Grünflächenamt, Stephanie Brimmer, hat sich bei den Kirchen, Bestattern und Steinmetzen nach der Haltung zu QR-Codes erkundigt. „Das Meinungsbild war uneinheitlich“, sagt sie. Die Verwaltung erhoffe sich eine rege Diskussion „mit einer abschließenden Entscheidung“ der Fraktionen. Der Deutsche Städtetag lehnt die digtale Grabgestaltung nicht generell ab – sofern die Hinterbliebenen in dem Genehmigungsantrag „den Inhalt der hinterlegten Internetseite“ vollständig angeben. (adm)

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