Kommentar zum Raser-ProzessEin Verhalten, das den Schmerz unerträglich macht

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Miriam S. starb durch einen Raserunfall am Auenweg in Deutz.

Miriam S. starb durch einen Raserunfall am Auenweg in Deutz.

  • Im Prozess um den Tod einer Radfahrerin bei einem mutmaßlichen illegalen Autorennen in Köln sind zwei junge Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
  • Nach Auffassung des Landgerichts hatten die Angeklagten sich nicht zu einem illegalen Rennen verabredet.
  • Für die Eltern des Opfers ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht.

Die Raser vom Kölner Auenweg sind mit Bewährungsstrafen davon gekommen, das Urteil sei damit schon „relativ hoch“, hat der Richter gesagt. Das ist Ansichtssache. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls hatte deutlich drastischere Strafen beantragt, für die  in einem Fall keine Bewährung mehr möglich gewesen wäre.

Den Eltern der getöteten 19-Jährigen hätte diese Entscheidung vielleicht etwas Trost gespendet, zumindest dabei geholfen, den Glauben an die Gerechtigkeit nicht ganz zu verlieren. Die Tage, in denen ihr Kind bewusstlos an Schläuchen angeschlossen im Krankenhaus um sein Leben kämpfte und schließlich doch verstarb, werden sie nie vergessen. Es sind Bilder, die immer wieder hochkommen. Mutter und Vater haben lebenslänglich, und die Täter gehen aus dem Gerichtssaal, ohne einen einzigen Tag im Gefängnis verbringen zu müssen.

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Die Frage, welche Strafe angemessen wäre, ist oft schwer zu beantworten. Bei der fahrlässigen Tötung, die den Kölner Angeklagten vorgeworfen wurde, geht es meist um Verkehrsunfälle. Da sind Bewährungsstrafen keine Seltenheit, ins Gefängnis geht es oft nur, wenn zum Leichtsinn auch noch Alkohol oder  Drogen kommen.

Viel bedeutender als das Strafmaß wäre  für die Eltern der Kölner   Studentin gewesen, wenn sich die Angeklagten während der Verhandlung öffentlich zu ihrem Verhalten bekannt hätten, durch das sie letztlich mehrere Leben zerstörten. Und sie hätten die Angehörigen persönlich um Verzeihung bitten müssen. Das wäre das Mindeste gewesen. Doch was haben sie stattdessen getan? Der eine  schickte seinen Anwalt vor, vom zweiten kam in Sachen Reue  nichts. Gleich nach dem Unfall glaubte er sogar, sich um seine Felgen kümmern zu müssen. Das  Mädchen im Straßengraben hatte für ihn offensichtlich keine Bedeutung. Dieses Verhalten ist es, das den Schmerz um den Verlust des Kindes unerträglich macht.

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