KorruptionsermittlungenWelche Strafe droht den Mitarbeitern von GAG und Stadt?

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Köln – Zwei Mitarbeiter des Immobilienunternehmens und eine Amtsmitarbeiterin sollen Schmiergeld für Wohnungsvermittlungen erhalten haben – Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Vorwürfen.

Wie ist der angebliche Betrug abgelaufen?

Im Detail ist das noch nicht klar. Für den Bezug einer Sozialwohnung gelten strenge Vorgaben – unter anderem die, dass ein Bewerber nicht solvent genug ist, um auf anderem Weg an eine Wohnung zu kommen. Dies jedoch dürfte auf Mieter, die wie im vorliegenden Fall in der Lage sind, 3000 Euro „Provision“ zu zahlen, eher nicht zutreffen. Womöglich haben die Beschuldigten also gegen Geld die Vergabekriterien zugunsten der zahlungswilligen Mieter einfach außer Kraft gesetzt.

Hat es in Köln schon ähnliche Fälle gegeben?

Nein. Aus anderen Städten ist ein illegaler Wohnungsmarkt für Flüchtlinge dagegen bekannt. Vergleichbare Fälle gab es in Berlin, Düsseldorf, Dortmund und Hannover. In Leipzig standen voriges Jahr wie nun in Köln Mitarbeiter einer städtischen Wohnbaugesellschaft im Fokus der Ermittler.

Welche Strafe droht den Verdächtigen bei einer Verurteilung?

Für Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sieht das Gesetz eine Freiheitsstreife bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bestechung und Bestechlichkeit werden mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Wussten die betreffenden Flüchtlinge, dass die Zahlungen an den oder die Beschuldigten illegal waren?

Das ist unklar. Im deutschen Behördendickicht dürften sich die wenigsten von ihnen auskennen. „Vielleicht sind auch welche davon ausgegangen, dass das alles so seine Richtigkeit hat“, sagt ein Ermittler. Andererseits ermittelt die Staatsanwaltschaft eben auch wegen Verdachts der Bestechung.

Müssen die Flüchtlinge, die Wohnungen gegen Geld bezogen haben, jetzt wieder ausziehen?

„Die Mietverträge bleiben wirksam“, ist die Auffassung des Rechtsanwalts Klaus Lützenkirchen, Experte für Mietrecht. Wie sie zustande gekommen sind, spiele keine Rolle.

Nur wenn ein Vertrag an sich gegen das Gesetz verstoße, sei er unwirksam, so der Experte.

Wie kommen Flüchtlinge üblicherweise an Wohnungen in Köln?

Darum kümmert sich das „Auszugsmanagement“ – eine Kooperation von Wohnungsamt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Flüchtlingsrat. Ziel ist es, den Menschen durch einen Umzug aus den beengten Massenunterkünften in Mietshäuser mehr Privatsphäre zu verschaffen und ihre Integration zu erleichtern. Die besten Chancen hat unter anderem, wer als besonders schutzbedürftig eingestuft wird, eine Perspektive auf Bleiberecht hat und schon länger in einer Massenunterkunft lebt.

Was ist die GAG?

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ist die größte Vermieterin Kölns. Sie bewirtschaftet etwa 42 000 Wohnungen. Größte Aktionärin ist die Stadt mit etwa 88 Prozent Anteilen.

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