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KVBUmsteigeverbot auf der Kurzstrecke wird wohl noch Monate bestehen bleiben

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Eine KVB-Bahn an der Ecke Cäcilienstraße/Antonsgasse. (Symbolbild)

Köln – Das seit 1. Januar gültige Umsteigeverbot für das Kurzstreckenticket soll wieder abgeschafft werden. Dafür gibt es eine große Mehrheit bei den Kommunalpolitikern. Das Verfahren ist jedoch recht kompliziert.

Zu einer Vorabstimmung werden sich am Freitag, 20. Januar, die Fraktionschefs der Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) und des Unternehmensbeirats treffen. Dabei wird es um die Frage gehen, ob es für die Großstädte Köln und Bonn eine Sonderregelung geben oder das Umsteigeverbot für das Kurzstreckenticket allgemein abgeschafft wird. „Beides ist möglich“, sagt VRS-Sprecher Benjamin Jeschor. „Wir können auch eine Regelung nur für Köln oder auch nur für Köln und Bonn schaffen.“ Der VRS möchte eine einheitliche Anwendung für den gesamten Verbund erreichen.

Rund einen Monat später, am Dienstag, 21. Februar, müsste der Unternehmensbeirat einen entsprechenden Beschluss fassen, der wiederum einen Monat später, am Freitag, 24. März, von der Verbandsversammlung bestätigt werden kann. „Wir könnten frühestens zum 1. April die alte Regelung wieder einführen“, sagt Jeschor.

Alles zum Thema Kölner Verkehrs-Betriebe

Weil die Kölner Verkehrs-Betriebe sowieso entschieden hätten, in den ersten drei Monaten bis zum 31. März sich bei Kontrollen kulant zu verhalten, habe das für die Pendler keine Auswirkungen. „Sie können nach wie vor mit dem Kurzstreckenticket umsteigen.“ Bei rund zehn Millionen verkauften Tickets pro Jahr sei das rund 600 000 Mal der Fall. Die meisten Umsteiger gebe es in Köln und Bonn. Die Mehreinnahmen durch das Umsteigeverbot hat der VRS mit rund 235 000 Euro pro Jahr kalkuliert. Die Kulanzregelung sei allein Sache der Verkehrsunternehmen. „Wer nicht mitmachen will und auf der neuen Regel ohne Umsteigen beharrt, kann das tun“, sagt Jeschor. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ wenden alle Verkehrsbetriebe im VRS die Kulanzregel an.

„Gerechter Fahrpreis kann nur kilometerabhängig sein“

Eine Online-Petition zur Rücknahme des Umsteigeverbots hatte innerhalb weniger Tage schon 1700 Unterstützer gefunden, davon mehr als 1500 in Köln. Dass die Kurzstrecke – also die Regelung, von der Einstiegshaltestelle aus vier weitere Stationen anfahren zu können – vom Grundsatz ungerecht sei, kritisiert Rolf Beu (Grüne), Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Landtags, seit langem. In Bonn könne man nicht einmal beispielsweise von Endenich Nord in die Endenicher Ortsmitte, Haltestelle Frongasse per Kurzstrecke fahren, weil sich allein auf der Straße „Auf dem Hügel“ fünf Haltestellen im Abstand von 300 Metern befinden. „Dagegen ist per Kurzstreckenticket eine Fahrt vom U-Hauptbahnhof aus der Innenstadt bis Tannenbusch-Mitte mit der Stadtbahn möglich, obwohl die Strecke rund viermal so lang ist“, sagt Beu.

Noch ungerechter sei das Tarifsystem bei Fahrten über die Gemeindegrenzen hinaus. So könne ein Fahrgast in Köln und Bonn für 2,80 Euro in der Tarifstufe 1b vom nördlichsten Stadtteil bis zum südlichsten fahren, also beispielsweise von Worringen bis Godorf oder von Buschdorf bis Mehlem. „Das entspricht in Köln bei 22 Kilometern einem Kilometerpreis von 13 Cent.“

Hingegen müsse ein Fahrgast, der von Hangelar-Mitte zum Kohlkauler Platz in Bonn fahren will, einen Fahrpreis von 3,80 Euro in der Tarifstufe 2b zahlen. Diese Strecke ist zwei Kilometer lang, kostet also pro ein Kilometerpreis von 1,90 Euro – also mehr als das Zehnfache. „Ein gerechter Fahrpreis kann nur kilometerabhängig sein“, sagt Beu. Die Abrechnung sei aber nur mit elektronischen Tickets per Handy möglich.

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