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LärmbelästigungAuflagen gegen den Partyschiff-Lärm

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In Köln fahren viele Partyschiffe, ähnlich wie diese, den Rhein entlang. Immer wieder kommt es dabei zu Unfällen. (Archivbild)

In Köln fahren viele Partyschiffe, ähnlich wie diese, den Rhein entlang. Immer wieder kommt es dabei zu Unfällen. (Archivbild)

Köln – Die Lärmbelästigung durch sogenannte Partyschiffe, über die sich bereits im vergangenen Jahr einige am Rheinufer wohnende Bürger beschwert haben, soll durch Auflagen beseitigt werden. Die Vorschriften jedoch könnten vermutlich erst im Juni erlassen werden, sagte Ordnungsamtsleiter Robert Kilp. Die Saison für Eventschiffe mit Musik und DJs indes beginnt bereits im April.

Die Sachlage sei „sehr kompliziert“ und die Festlegung von Regeln zur Lärmvermeidung „eine qualitativ wie quantitativ anspruchsvolle Aufgabe“, sagte Kilp. Für das fertige Konzept fehlten derzeit noch Absprachen mit der Stadtverwaltung in Leverkusen. Schließlich seien einige Rheinareale der Nachbarkommune von den Maßnahmen „unmittelbar betroffen“.

Das Problem jedenfalls ist lange bekannt, und es gibt auch schon konkrete Vorstellungen, wie es gelöst werden könnte. Die Eventschiffe müssten sich auf festgelegten Fahrrinnen bewegen, und die Lautstärke auf den Booten müsste mit sogenannten „Lärmpegel-Regulierern“ technisch begrenzt werden, erläutert Achim Gottlebe vom Umweltamt. Tagsüber dürfte am Ufer nur noch eine durchschnittliche Lautstärke von 50 Dezibel entstehen, was einem normalen Gespräch entspreche; abends müssten die Geräusche bei 35 Dezibel liegen, was in etwa dem Summen eines Kühlschrankes gleichkomme.

Und nach 22 Uhr, wenn eine Außenbeschallung generell verboten sei, dürften die Schiffe nicht mehr in der Nähe von Wohngebieten anlegen. Die für die Grenzwerte notwendigen Informationen habe ein Gutachter geliefert, der im Auftrag der Stadt ein Simulationsmodell für Partyschiffe entwickelt hat. Lärmmessungen hätten bei der Suche nach Lösungen nicht geholfen, „weil jedes Schiff anders ist und auch die aktuelle Uhrzeit oder Witterung das Ergebnis verändert“. Die Summe der Einzelmessungen hätte deshalb nicht generalisiert werden können.

Die KD-Schifffahrtsgesellschaft jedenfalls, eine der Anbieterinnen für Partyfahrten, sei mit den Behörden „im regen Kontakt“ und agiere derzeit schon „im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben“, betonte Sprecherin Nicole Becker. Darüber hinaus habe das Unternehmen in Eigeninitiative „diverse Maßnahmen ergriffen, um allen Beteiligten gerecht zu werden“. Beispielsweise sei ein Konzept erarbeitet worden, durch das die Lärm-Abstrahlung zum Land „so gering wie möglich gehalten wird“. Der Einsatz hochwertiger Anlagen gewährleiste „eine punktuell steuerbare Beschallung, die nur auf das Schiff gerichtet ist“.

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