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Mann bestreitet VorwürfeUngefragt Nacktbilder von Frauen ins Internet gestellt

Lesezeit 2 Minuten
Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Köln – Als der Anruf kam, fiel der 33-jährigen Tochter vor Schreck fast der Hörer aus der Hand: „Du bist nackt im Internet zu sehen“, warnte der Vater seine erwachsene Tochter, die gerade in Scheidung lebte und erst an einen schlechten Scherz glaubte.

Doch ein Blick in soziale Netzwerke bestätigte der Frau die Ungeheuerlichkeit. Nicht nur sie, sondern auch ihre Schwester und die Ex-Freundin ihres Noch-Ehemannes waren dort mal spärlich bekleidet, mal ganz nackt zu sehen und eindeutig wiederzuerkennen.

Fotos waren mit Telefonnummern beschriftet

Die Frauen waren auf rund zwei Dutzend Fotos abgebildet, teilweise auch in eindeutigen Posen oder Aktion mit einem männlichen Pendant. Die Bilder waren zu allem Übel auch noch beschriftet mit der – realen – Telefonnummer der Frauen und dem Hinweis auf „erotische Massagen“.

Noch am selben Tag hatte die Ehefrau ihre Schwester und ihre Vorgängerin darüber informiert, und das Trio war sich schnell einig: Es konnte nur der Ex-Mann, beziehungsweise Schwager, beziehungsweise der Vater der gemeinsamen Tochter von Frau Nummer drei sein.

Frauen erstatten Strafanzeige

Nur er hatte angeblich Zugang zu den Fotos, die offensichtlich freiwillig aufgenommen worden waren. Die Frauen erstattete bei der Polizei Strafanzeige und erwirkte gleichzeitig auf zivilrechtlichem Weg beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung.

Das Gericht kam dem Antrag zunächst nach, bei Zuwiderhandlung wurde dem Ehemann ein Ordnungsgeld angedroht, das ins Ermessen des Gerichts gestellt wurde und maximal 250.000 Euro betragen kann. Den Streitwert der Klage hatte das Gericht mit 2500 Euro beziffert.

„Ich war das nicht“

Doch der Noch-Ehemann legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein mit dem Argument: „Ich war das nicht“, wie zuvor schriftlich kundtat. Auch andere hätten über die Nacktfotos verfügt, die ohnehin „alle einvernehmlich mit dem Einverständnis der jeweiligen Frau“ gemacht worden seien.

Nach seiner Überzeugung tragen die Frauen selbst die Verantwortung und hätten möglicherweise auch ein Interesse daran, ihm die Schuld in die Schuhe zu schieben: Bei der Noch-Ehefrau vermutete er Rache wegen der Streitigkeiten im Zuge der Trennung. Im Fall der Frau mit der gemeinsamen Tochter verwies der Beklagte auf einen langwierigen Unterhaltsstreit. Ein negativer Ausgang der Klage zu seinen Lasten würde die Kindsmutter gegen ihn beim Jugendamt verwenden können, argumentierte er.

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Zum Prozess zog der Kläger es allerdings vor, unentschuldigt zu fehlen und nahm sich somit die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge ausführlicher darzulegen. Daraufhin blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als ein Versäumnisurteil zu sprechen. Mit anderen Worten: Die einstweilige Verfügung wurde damit bestätigt.

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