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Rosenmaarschule in HöhenhausVorreiter befürchten Verschlechterung

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Marietta Gawert mit Kindern der Rosenmaarschule

Marietta Gawert mit Kindern der Rosenmaarschule

Höhenhaus – Das neue Gesetz bringt nicht nur Schulen Probleme, die jetzt erstmals Förderschüler aufnehmen. Auch Bildungseinrichtungen, an denen der gemeinsame Unterricht mit „Förderkindern“ bereits seit Jahren praktiziert wird, bekommen die Auswirkungen schmerzhaft zu spüren. „Für uns ist das ein Desaster“, sagt Marietta Gawert, Leiterin der Rosenmaarschule in Höhenhaus. Ihre Schule nehme nun schon seit 33 Jahren behinderte Kinder auf und sei die erste Regelschule in Nordrhein-Westfalen gewesen, die überhaupt geistig behinderte Kinder integrierte. Die Einrichtung gilt bis heute als Modellschule für den gemeinsamen Unterricht (GU). Es bedurfte vieler Kämpfe, um den Förderkindern optimale Bedingungen – auch durch den Einsatz speziell ausgebildeter Fachkräfte – zu bieten. Der Schule ist es derzeit noch möglich, etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden doppelt zu besetzen: Mit einem Fachlehrer und einem Förderlehrer. Doch diese Zeiten scheinen bald vorbei.

Hing die Anzahl der pädagogischen Spezialkräfte bisher davon ab, wie viele Förderkinder an einer Schule sind, wird jetzt pauschal zugeteilt. Gawert: „Diese Budgetierung ist gut für Schulen, die gerade in die Inklusion starten. Für uns bedeutet sie aber eine radikale Kürzung.“ Statt bisher siebeneinhalb Stellen würden der vierzügigen Grundschule zukünftig nur noch zwei Förderlehrer für die Förderbereiche Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) zustehen – ein Förderlehrer wird demnach acht Schulklassen betreuen. Zweieinhalb Stellen werde sie noch in diesem Jahr einbüßen. Drei weitere Förderlehrer müssten im nächsten Jahr die Schule verlassen.

Gawert fürchtet um die Qualität der Lehre und das Wohl ihrer Schüler: „Unsere Förderkinder können nicht mehr so intensiv betreut werden wie bisher – und darunter leiden auch die anderen Schüler.“ Betroffen sei auch der Ganztag. Schließlich bestehe auch nach dem regulären Unterricht Bedarf an fachlicher Betreuung.

Die Rosenmaarschule ist nicht die Einzige, der das neue Gesetz zusetzt. „Das trifft alle Schulen, die seit Jahren erfolgreich gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderte Kinder anbieten“, sagt Jörg Milbradt. Sprecher des Arbeitskreises der Kölner GU-Schulen. Für ihn ist klar: Anstatt deutlich mehr Sonderpädagogen – zum Beispiel aus Förderschulen – in Regelschulen zu schicken, wird das vorhandene Personal an den im Wesentlichen GU-Schulen umverteilt. Bisher gut ausgestattete Schulen würden den Kürzeren ziehen. Sie können Förderung nicht mehr in dem Umfang leisten wie bisher – für Milbradt ein klarer Rückschritt. „Wenn ein Sonderpädagoge nur noch für eine Unterrichtsstunde pro Tag in der Klasse ist, kann er sich nicht mehr intensiv mit den Kinder beschäftigen.“

Mancher befürchtet, dass so der Gedanke der Inklusion im Schulalltag wieder unterlaufen werden muss. Schulen könnten behinderte Kinder in Lerngruppen zusammenbringen und so wieder aus dem gemeinsamen Unterricht aussortieren, um einen praktikablen Umgang mit der Herausforderung zu finden,

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