Tierheim Köln-DellbrückDobermannwelpe vom Veterinäramt beschlagnahmt

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Der kleine Dobermannwelpe hat Schreckliches hinter sich.

Dellbrück – Erst vier Monate alt ist der kleine Dobermannrüde, und doch hat er schon schreckliche Schmerzen erleiden müssen. An Ohren und Rute wurde er kupiert, angeblich im Ausland, behauptet der Eigentümer. Das Veterinäramt teilte mit, nun gegen den Mann zu ermitteln. Man werde ein Verfahren einleiten, hieß es. Das Kupieren in Deutschland sowie der Import von Tieren mit sogenannten „Schönheits-Amputationen“ sind laut Tierschutzgesetz verboten.

„So etwas habe ich ewig nicht gesehen, zumindest nicht bei einem Welpen.“ Sylvia Hemmerling vom Tierheim Köln-Dellbrück ist geschockt, „dass man so etwas heutzutage noch macht“. Schließlich ist das Abschneiden von Teilen der Ohren schon seit 1986 nicht mehr rechtens. Zwar gebe es immer wieder ältere Hunde, die kupiert wurden, doch bei Jungtieren sei so etwas inzwischen selten.

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Lange Zeit waren solche Verstümmelungen bei vielen Rassen, vor allem bei Dobermann, Boxer, Schnauzer, Doggen und Pinscher, an der Tagesordnung. Der Eingriff wird vom Deutschen Tierschutzbund als „extrem schmerzhaft“ kritisiert. Mögliche Folgen sind chronische Gesundheitsschädigungen und Verhaltensstörungen. Denn durch das Kupieren werden die Ausdrucksmittel der Tiere eingeschränkt. „Dies kann zu Kommunikationsproblemen mit Artgenossen führen“, erklärt der Tierschutzbund.

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Der Welpe muss fürs Erste in Quarantäne bleiben. Weder ist klar, woher genau er stammt, noch ob und wann er geimpft worden ist. Seine Wunden sind noch ziemlich frisch, lange kann der Eingriff also nicht her sein. Die Fäden sind noch nicht gezogen. Richtige Papiere hatte der Eigentümer laut Tierheim nicht - er behauptet, das Tier im Ausland gekauft zu haben.

Anschließend wollte er den Hund bei Ebay versteigern. Doch eine Tierschützerin entdeckte die Online-Anzeige und meldete den Fall. Das Veterinäramt beschlagnahmte daraufhin den Rüden.

Nun will der Eigentümer das Tier offenbar zurückhaben. Ob er das Tier wiederbekommt, steht noch nicht fest. Mit einer Geldbuße wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz muss er aber auf jeden Fall rechnen.

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