Munitionslose MaschinenpistolenBeamtinnen in Köln sollten Magazine nie entfernen

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Zwei Polizistinnen mit Maschinenpistolen in Köln.

Zwei Polizistinnen mit Maschinenpistolen in Köln.

Köln – Die beiden Beamtinnen, die am Donnerstag auf einem Foto des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ohne Magazine in ihren automatischen Waffen vor einem Weihnachtsmarkt zu sehen waren, hatten nie die Order ihres Vorgesetzten, diese aus den Maschinenpistolen zu entfernen.

Das stellte Polizeisprecher Wolfgang Baldes am Freitag auf Anfrage klar. Anderslautende Berichte von Donnerstag wies Baldes entschieden zurück. Die beiden fotografierten Polizistinnen seien die einzigen ohne Magazin in der Waffe gewesen, alle anderen Beamten hätten Waffe vorschriftsmäßig getragen. Die Waffen einsatzbereit zu halten, habe zu jedem Zeitpunkt gegolten. „Und zwar für alle der insgesamt 24 Beamten, die an den Absperrungen rund um die Kölner Weihnachtsmärkte eingesetzt werden“, so Baldes.

„Klärende Gespräche“ mit Polizistinnen

Mit dem Dienstgruppenführer sowie den beiden Beamtinnen habe es „klärende Gespräche“ gegeben, Konsequenzen hat ihre eigenmächtige Entscheidung für die Frauen allerdings nicht. Baldes: „Wir haben das aber zum Anlass genommen, die Dienstanweisung zur Führung der Waffen noch einmal für alle Einsatzkräfte zu erneuern.“

„Grundsätzlich sind das Schießtraining und die Handhabung der Schusswaffen feste Bestandteile der polizeilichen Aus- und Fortbildung in NRW“, so Polizeihauptkommissar Victor Ocansey vom Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP).  „Über den gesamten Zeitraum der 3-jährigen Bachelor-Ausbildung zum Polizeikommissar werden die Polizisten umfänglich in der Treffsicherheit und Waffenhandhabung geschult.“ Dazu gehöre neben vielen anderen Maßnahmen auch das schnelle Laden einer Pistole oder ggf. Maschinenpistole. Alle Beamten erhalten nach dem Ende der Ausbildung weiterhin regelmäßig Einsatz- und Schießtraining. Dazu muss jährlich eine landeseinheitliche Prüfung in Treff- und Handhabungssicherheit abgelegt werden – die „LÜHT“ (Landeseinheitliche Überprüfung zur Handhabung und Treffsicherheit). Damit erhalten die Beamten die Berechtigung ihre Dienstwaffen zu tragen.

Auf der Karriere-Seite der Polizei NRW bei Facebook beschreibt Polizeikommissar und LAFP-Ausbilder Andre eine Routine-Schießübung: „Geschossen wird aus verschiedenen Distanzen (sechs Meter bis 14 Meter). Im stehenden, knienden sowie liegenden Anschlag sowie aus einer Deckung heraus müssen die Schützen verschiedene Symbole auf einer Schießpappe beschießen. Hierbei wird die Treffsicherheit sowie die Handhabung mit der Waffe durch uns Lehrende überprüft.“

Jeder Beamte hat eine zugewiesene Dienstpistole

Auch im späteren Arbeitsalltag sind mitzuführende Utensilien genau festgelegt. „In der Polizeidienstvorschrift 350 ist grundsätzlich geregelt, welche Führungs- und Einsatzmittel die Polizistinnen und Polizisten im Wachdienst mitzuführen haben. Auf weitere Einzelheiten wird aus taktischen Gründen nicht eingegangen“, so Ocansey. Jeder Polizeibeamte ist mit einer persönlich zugewiesenen Dienstpistole ausgestattet. Darüber hinaus wird je nach Einsatzlage die Maschinenpistole (MP 5) mitgeführt.

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