Abo

Neue Kölner StadtordnungParagraf 11a, eine Gefahr für das Wegbier

Lesezeit 3 Minuten
Grön20160623max-bruesseler14

Eine laue Sommernacht auf dem Brüsseler Platz in Köln.

Köln – Nachdem Seifenblasen und Straßenkunst in bestimmten Bereichen der Stadt untersagt werden sollen, fasst die Verwaltung das nächste Verbot ins Auge: Das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum.

In einer Novelle der Stadtordnung, die seit einigen Tagen vorliegt, soll in dem neu geschaffenen Paragrafen 11a der Konsum von Alkohol (und Drogen) in einem Umkreis von 100 Metern um Kindergärten und Schulen auf öffentlichen Flächen verboten werden.

Ein solcher Radius müsste dann um jede der rund 300 Schulen und etwa 600 Kindergärten in der Stadt gezogen werden. Bannkreise um Spielplätze sind in der Verordnung nicht vorgesehen. Außengastronomie und private Flächen würde das Verbot nicht betreffen.

Aus für das Wegbier

Das wäre in vielen Bereichen das Aus für das Kölner Wegbier, also das Kiosk-Kölsch, das manche im Gehen trinken, wenn sie am Wochenende die Lokalität wechseln.

Lino Hammer, Ratsmitglied der Grünen, hat sich die Mühe gemacht, die Konsequenzen dieser Verordnung in einer Karte für die Innenstadt sowie Nippes, Riehl und Bilderstöckchen einzuzeichnen.

Demzufolge wären zum Beispiel die Bürgersteige der Aachener Straße und großer Teile des Belgischen Viertels – inklusive des halben Brüsseler Platzes – weitgehend alkoholfrei. Gleiches würde gelten für die Südstadt zwischen Eierplätzchen bis hinter dem Trude-Herr-Platz.

Auch mit dem Bierchen in Randbereichen des Volksgartens, des Aachener Weihers, des Mediaparks und einige Wiesen des Inneren Grüngürtels wäre dann Schluss.

„Nicht lebenspraktisch“

„Die Intention des Paragrafens ist gut, aber vor allem in der Innenstadt ist das einfach nicht lebenspraktisch“, sagt Manfred Richter, Sprecher der Grünen im Ausschuss für allgemeine Verwaltung, der in seiner kommenden Sitzung über die neue Stadtordnung berät.

Wer etwa mit einer Flasche Alkohol von Süden über die Ringe zum Ebertplatz gehen möchte, müsste einen großen Bogen um das Hansagymnasium machen und dabei aufpassen, nicht in die Weidengasse zu geraten – denn dort wäre dann schon der Bannkreis um einen Kindergarten.

Sollte Paragraf 11a tatsächlich in die Stadtordnung aufgenommen werden, wäre der öffentliche Raum „in der Innenstadt so gut wie alkoholfrei“, sagt Richter. Er werde sich dafür einsetzen, dass der Paragraf „deutlich verändert oder am besten ganz gestrichen wird“.

Zumal „schon viele Städte mit einem solchen Verbot gescheitert sind“, nicht zuletzt, weil seine Durchsetzung bei stadtweit rund 900 Schulen und Kitas, deren 100-Meter-Alkoholverbotszonen überwacht werden müssten, kaum zu leisten seien. „Wir wollen das Wegbier nicht abschaffen.“

Neben diesen Aspekten sorgt sich Parteikollege Hammer zusätzlich um das Image der Stadt, wenn das Verbot Realität werden sollte: „Das hätte schon wieder ein bisschen was von Provinzposse.“

Für die Stadtverwaltung indes sei das Verbot eine neue Handhabe, gegen Gruppen von Alkohol- und Drogenkonsumenten vor Schulen und Kitas vorzugehen, sagte Sprecherin Inge Schürmann. Wer mit einem Kölsch eine Sperrzone durchschreite, werde eher nicht belangt, auch wenn er streng genommen eine Ordnungswidrigkeit begehe. Zumindest werde das Ordnungsamt angewiesen, „mit Augenmaß zu handeln“, sagt sie. Zudem könne jeder „sein Bier auch in der Kneipe trinken“.

KStA abonnieren