ProzessGericht spricht 1. FC Köln Nutzungsrecht für Domain „FC.de“ zu

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Eine Aufkleber-Aktion des 1. FC Köln im Februar.

Eine Aufkleber-Aktion des 1. FC Köln im Februar.

  • Das Landgericht Köln hat dem 1. FC Köln die Namensrechte am Kürzel „FC“ zugesprochen.
  • Ein Privatmann muss die Domain www.fc.de nun löschen lassen. Mit ihr wollte er eigentlich das große Geld verdienen.

Köln – Wer im Internet derzeit die Seite „www.fc.de“ aufruft, erfährt darauf in dürren Worten, dass die Website überarbeitet werde und bald wieder erreichbar sei. Das kann sich bald ändern, dann landet man unter dieser Adresse, die bisher noch dem Privatmann Markus K. aus Bayern gehört, womöglich beim 1. FC Köln.

Das Landgericht Köln hat Markus K. am Dienstag die Nutzungsrechte abgesprochen. Er muss die Domain löschen lassen, sonst drohen ihm 250.000 Euro Ordnungsgeld. Die Richter sprachen stattdessen dem Bundesligaverein das Namensrecht am Kürzel „FC“ zu und somit auch das Nutzungsrecht für „fc.de“. Der Grund: Der 1. FC Köln werde landläufig allgemein mit diesen zwei Buchstaben assoziiert.

Das könnten die Mitglieder der Zivilkammer nicht nur „aufgrund eigener Erfahrung“ beurteilen, schrieben sie in ihrem Urteil.

Der 1. FC Köln werde darüber hinaus bundesweit in der Sportberichterstattung sämtlicher Medien unverwechselbar als FC abgekürzt. Andere Fußballvereine, die ebenfalls FC (steht für „Fußballclub“) in ihrem Namen trügen, führten ergänzende Buchstabenzusätze: Der FC Bayern München etwa sei als FCB bekannt, der FC Augsburg als FCA.

50.000 Euro-Angebot

Markus K. hatte bei der Genossenschaft Denic, die alle Domains mit der Endung „.de“ betreibt und verwaltet, die Adresse „fc.de“ registrieren lassen. Danach wollte er die Adresse verkaufen, er bot sie auch anderen Fußballvereinen an, allerdings erfolglos. Um ein lästiges Verfahren zu vermeiden, bot der 1. FC Köln ihm schließlich 5000 Euro. Doch Markus K. habe auf 50.000 Euro beharrt, sagte FC-Anwalt Gordian F. Hasselblatt. Also klagte der Verein gegen ihn – und gewann.

Das bloße Interesse des Privatmanns am Weiterverkauf der Domain sei nicht schutzwürdig, urteilten die Richter. Mehr noch: Schon die Registrierung ist rechtswidrig, nicht erst die Benutzung. Markus K. trägt 70 Prozent der Kosten des Rechtsstreits.

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