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Prozess: Türsteher mit Messer attackiert

Vor dem Kölner Amtsgericht ist ein teurer Streit über einen Brillen-Rabatt ohne Urteil ausgegangen. (Symbolbild) Foto: Archiv
Ein 37-Jähriger soll den Türsteher einer Diskothek mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Bei der Auseinandersetzung sei es um die frühere Freundin des Angeklagten gegangen.  Von
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Köln. 

Versuchten Totschlag wirft die Anklage einem 37-jährigen Tunesier vor, der sich seit Freitag vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten muss. Der zweifache Familienvater soll im August vergangenen Jahres nachts den Türsteher einer Diskothek in der Mittelstraße mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer erlitt zwei Schnittwunden am Kopf, eine sieben Zentimeter lange Schnittverletzung am Hals und Schnitt- und Stichverletzungen an den Armen.

Auch wurde bei der gewalttätigen Auseinandersetzung ein Finger des Türstehers fast abgetrennt. Als ein weiterer Türsteher dem Kollegen zur Hilfe eilte, soll der Familienvater auch ihn mit dem Messer so heftig attackiert haben, dass er an einer Hand eine Sehne durchtrennte. Dem Angeklagten war zunächst über die Apostelnstraße die Flucht gelungen. Er war jedoch im Zuge einer Nahbereichsfahndung auf der Magnusstraße festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Offensichtlich ging es bei der Auseinandersetzung zwischen den Kontrahenten um die frühere Freundin des Angeklagten. Nach Überzeugung des Familienvaters soll die Freundin sich vor einem Jahr auf Drängen des Türstehers von ihm getrennt haben.

Bei dem Angeklagten handelt es sich keineswegs um ein unbeschriebenes Blatt: Sein Vorstrafenregister zählt acht Eintragungen, darunter eine achtmonatige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung sowie eine Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

In seiner polizeilichen Vernehmung erklärte der Familienvater, er habe aus Notwehr gehandelt, weil der Türsteher ihn zuerst geschlagen habe. Eine Augenzeugin, die in jener Nacht unmittelbar vor der Diskothek ihr Auto geparkt hatte, bestätigt hingegen die Version des Türstehers. Danach soll sämtliche Gewaltbereitschaft von dem Angeklagten ausgegangen sein. Am ersten Prozesstag wurde aus organisatorischen Gründen nur die Anklage verlesen. Der Prozess ist mit fünf Verhandlungstagen bis zum 8. März terminiert.

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