Thea W. (52, Name geändert) verdiente nicht schlecht als Redaktionssekretärin bei einem Fernseh-Sender. Doch irgendwann verschuldete sie sich. Als die alleinstehende Frau erkrankte und oft zum Arzt musste, wurde sie zum Fall für den Strafrichter. Innerhalb eines Jahres hatte sie 14 Arztrechnungen über insgesamt 4000 Euro nicht bezahlt, obwohl ihr die private Krankenkasse einen Teil der Kosten erstattete. Wegen Betrugs saß die Sekretärin erstmals in ihrem Leben auf der Anklagebank.
„Ich wollte weder jemanden um sein Geld bringen noch mich bereichern. Ich hab das nur gemacht, weil ich krank geworden bin“, erklärte die verzweifelt wirkende Frau vor dem Richtertisch. Im Tatzeitraum habe sie mehr als 80 000 Euro Schulden angehäuft und nicht mehr ein noch aus gewusst: „Ich habe ein Loch mit dem nächsten gestopft.“ Immer öfter habe der Gerichtsvollzieher vor ihrer Haustür gestanden.
Sozialstunden statt Geldstrafe
Woher die Schulden rührten, die inzwischen zur Privatinsolvenz der Angeklagten geführt haben, blieb im Gerichtssaal ungeklärt. Von ihrem ursprünglichen Nettoeinkommen von rund 2200 Euro habe sie derzeit lediglich 1300 Euro zur Verfügung, da der Rest gepfändet werde, erläuterte die Sekretärin und legte zum Beweis die Pfändungsbescheinigungen vor.
„Da ist eine Geldstrafe wenig sinnvoll“, waren sich Gericht und Staatsanwalt einig und zeigten Milde: „Sie wollten ja nicht in die Karibik fahren, sondern haben das gemacht, weil Sie krank waren“, hieß es einmütig. Der Richter schlug eine Verfahrenseinstellung vor. Weil als Auflage ein Geldbetrag ebenso wenig sinnvoll sei, wurden der Frau 30 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt.


