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Prozessauftakt in KölnNach Weihnachtsmarktbesuch hingerichtet – Iraner angeklagt

Lesezeit 3 Minuten
Der Leichnam von Tina G. in der Nähe des Weidener Schulzentrums wird abtransportiert.

Der Leichnam von Tina G. in der Nähe des Weidener Schulzentrums wird abtransportiert.

Weiden – Als ein Sicherheitsmitarbeiter des Weidener Flüchtlingsheims im November 2016 eine Frauenleiche in unmittelbarer Nähe des Schulzentrums fand, tappte die Polizei zunächst im Dunkeln – und ermittelte in Richtung einer jungen Asylsuchenden, die in der Unterkunft als vermisst gegolten hatte.

Ein paar Tage später stand jedoch fest: Ein Ehemann hatte seine Frau erschossen, die im fünften Monat schwanger war. Das Opfer war aus unmittelbarer Nähe frontal mit Schüssen in den Kopf und ins Herz getötet worden. Eine regelrechte Hinrichtung. Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen den 48-jährigen Iraner, der sich nach der Tat selbst zu töten versucht hatte, Anklage wegen Mordes erhoben.

In Dänemark hat das Paar geheiratet

Mehdi T. hatte seine Frau erst 2016 über einen gemeinsamen Bekannten kennengelernt und sie in Dänemark geheiratet. Es war seine vierte Ehe. Auch seine zweite Ehe war in Dänemark geschlossen worden. Es war offensichtlich eine Scheinehe, weil dem Angeklagten die Abschiebung drohte.

Bereits 1993 war Mehdi T. erstmals in die Bundesrepublik eingereist. Sein Asylantrag war damals abgelehnt worden, weil seine Argumentation als politisch Verfolgter als nicht glaubhaft eingestuft wurde. Daraufhin war T. 1994 ausgereist und stellte 2001 erneut in Deutschland einen Antrag, weil er in seiner Heimat angeblich wegen Vergewaltigung zum Tod durch Steinigung verurteilt worden sei.

Behörden lehnten Asylantrag erneut ab

Die Behörden stuften die vorgelegte Urteilsbescheinigung als Fälschung ein, lehnten erneut seinen Asylantrag ab. Daraufhin ging er seine zweite Ehe ein, die jedoch kurze Zeit später von seiner damaligen Frau als Scheinehe angezeigt wurde.

Die Behörden wollten Mehdi T., der in seiner Heimat schon einmal verheiratet war, im Februar 2008 abschieben. Doch er durfte zunächst bleiben, weil er aufgrund eines Suizidversuches in stationäre Behandlung kam. Ein Jahr nach der Scheidung 2011 ging Mehdi T. im Dezember 2012 seine dritte Ehe ein, die zwei Jahre später geschieden wurde.

Ehe mit dem Opfer war seine Vierte

Daraufhin hatte die Ausländerbehörde sich geweigert, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Prompt ging er im Juni die vierte Ehe mit der in Köln lebenden Tina G. (36) ein. Bereits einen Monat später war die Kosmetikerin, das spätere Mordopfer, schwanger. Das gemeinsame Kind sollte im April 2017 zur Welt kommen.

Die Ehe litt unter der ständigen Eifersucht des Angeklagten. Er wollte nicht akzeptieren, dass seine Frau sich allein mit Freunden – vor allem männlichen Bekannten – traf.

Am Tatabend hatte das Paar sich mit Verwandten auf dem Weihnachtsmarkt getroffen und, wie so oft, gestritten. Angeblich, weil Mehdi T. seiner Frau wegen der Schwangerschaft verbieten wollte, Glühwein zu trinken. Zu Hause machte Tina G. noch einen Spaziergang, rauchte am Schulzentrum eine Zigarette.

Zweimal auf die eigene Frau geschossen

Zum Unverständnis des Angeklagten, der ihr gefolgt war und erneut Vorwürfe machte. Schließlich zog T. die Pistole, schoss zweimal auf seine Frau und ließ die Sterbende allein zurück.

Am nächsten Tag hatte T. versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden, seinen Schwager angerufen und seine Frau als vermisst gemeldet. Der Schwager hatte daraufhin die Polizei alarmiert. Nach seiner Festnahme hatte Mehdi T. die Tat zunächst geleugnet, einen Tag später gestand er. Er habe jedoch nicht die Absicht gehabt, seine Ehefrau töten, beteuerte er dabei.

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