Revision eingelegtEltern von getöteter Miriam melden sich nach Raser-Urteil zu Wort

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Raser Unfall aachener Straße

Das Rad des Opfers, Gianluca D., liegt nach dem Unfall im Juli 2015 völlig zerfetzt auf dem Zebrastreifen.

  • Das Kölner Landgericht hat den 27-jähigen Raser von der Aachener Straße zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
  • Der Anwalt des Angeklagten hat Revision eingelegt.
  • Die Eltern der am Auenweg totgefahrenen Miriam kritisieren die Argumentation des Raser-Anwalts.

Köln – Nach dem Urteil gegen den Raser von der Aachener Straße melden sich die Eltern der am Auenweg getöteten Radfahrerin Miriam mit einem bewegenden Kommentar zu Wort. „Den Gang in die Revision nach dem Urteil zum Tode von Gianluca D. finden wir unangebracht“, schreiben sie als Reaktion auf einen Artikel des Kölner Stadt-Anzeiger.

Anwalt Dominic Marraffa hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, weil er die Höhe des Strafmaßes (zwei Jahre und neun Monate Haft) zu sehr von einer „generalpräventiven Begründung“ des Richters beeinflusst sieht. Er will das Urteil in der jetzigen Form kippen und will für seinen Mandanten Arman J. die Umwandlung der Haftstrafe in eine Bewährung erreichen.

„Alles ins Gebüsch geschossen“

Sie finden die Argumentation Marraffas befremdlich, erklären Miriams Eltern.

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Weiter schrieben sie: „Was die Herren Strafverteidiger zum Bedauern der tatsächlich vom Tod des Opfers Betroffenen immer komplett aus dem Blick verlieren ist Folgendes: Ein Mensch ist getötet worden. In unserem Fall ist es unsere 19-jährige Tochter. Alle ihre Pläne, ihr begonnenes Studium, die Beziehung zu uns, zu ihrem Freund, alles hat der Unfall-Raser vom Auenweg ins Gebüsch geschossen. Durch ihren Tod hat sich auch unser Leben äußerst schmerzhaft verändert. Nichts ist mehr, wie es war. Zu all dem sagt ein Richter sinngemäß, wir müssten verstehen, dass es im Strafprozess nicht um uns geht, sondern um die Angeklagten. Das verstehe ich, aber es muss doch um die Schuld der Angeklagten gehen, diese entsprechend zu klären und nicht in erster Linie um ihre Sozialprognose, die sie ungeprüft vortragen dürfen.“

Die Raser vom Auenweg, bei deren Unfall die 19-jährige Miriam tödlich verletzt wurden, sind im April zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

So geht der Raser-Fall vor Gericht weiter

Der Angeklagte Arman J. war am Montag vom Landgericht Köln wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nach der angekündigten Revision kann sich das weitere Vorgehen in dem Fall nun über längere Zeit ziehen.

Nach dem mündlichen Urteil erfolgt innerhalb von vier Wochen die schriftliche Zustellung. Anschließend reicht Anwalt Marraffa seinen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Dafür hat er einen Monat lang Zeit. Bis das oberste deutsche Gericht über die Revision entscheidet, können Monate vergehen.

„Ich rechne mit bis zu einem halben Jahr“, so Marraffa. Der BGH lehnt die Revision entweder ab oder teilt die Bedenken der Verteidigung – er kann auch eigene Kritik äußern, etwa  juristische Verfahrensfehler. Dann geht der Fall zurück zum Landgericht. (ksta)

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