Parkplatznot in KölnAuf dem Gehweg parken soll bald häufiger erlaubt sein

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Auf der Alteburger Straße nahe dem Gürtel könnte bald das einseitige Parken von Fahrzeugen auf der Fahrbahn erlaubt sein.

Auf der Alteburger Straße nahe dem Gürtel könnte bald das einseitige Parken von Fahrzeugen auf der Fahrbahn erlaubt sein.

Bayenthal – Wer sein Auto auf dem Gehweg abstellt, sei es mit zwei oder vier Rädern, handelt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), begeht also eine Ordnungswidrigkeit.

Künftig mehr Parkgelegenheiten auf Gehwegen?

Es sei denn, das blaue Verkehrszeichen 315 steht am Straßenrand. Dann ist das Gehwegparken nicht nur erlaubt, es besteht sogar die Verpflichtung dazu. An viel mehr Straßenabschnitten im Bezirk als bislang ist dieses Gehwegparken gut möglich: Das denkt die Mehrheit der Bezirksvertretung, die die Verwaltung darum mit einem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD aufforderte, nach solchen Parkmöglichkeiten zu suchen und mit dem 315er-Schild zu kennzeichnen.

Mindestbreitenrichtlinie für Gehwege entspricht nur selten der Realität

Allerdings dürfe „städtebaulich und verkehrstechnisch nichts gegen Gehwegparken“ sprechen, heißt es darin. Vor allem dürften Fußgänger nicht behindert werden. Das nämlich ist die Krux. Gehwegparker stellen die Bürgersteige zu – von einer Mindestbreitenrichtlinie von 2,20 Metern können Fußgänger oft nur träumen. Problematisch und besonders ärgerlich wird es für Menschen, die mit Rollatoren, Kinderwagen oder in Rollstühlen unterwegs sind.

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Andererseits wissen die Autofahrer vor lauter Parkplatzmangel oft nicht, wohin mit ihren Fahrzeugen und stellen sie quasi verbotswidrig auf dem Bürgersteig ab. Glück hat, wer keine Knolle erhält; bislang wird diese Parkmethode tatsächlich oftmals geduldet. 

Fußgängern würden Freiräume genommen werden

Mit dem Antrag sollen nun klarere Verhältnisse geschaffen werden. „Der Parkdruck im Stadtbezirk ist teilweise sehr hoch – und dies führt zu erheblichem Parkplatz-Suchverkehr“, betonten Christoph Schykowski und Jörg Klusemann, Fraktionschefs von CDU und SPD. Wenn Fußgänger und Rollifahrer sich normal fortbewegen könnten, solle das Gehwegparken legalisiert werden.

Die Grünen und der Vertreter der Linken, Berthold Bronisz sahen das anders und stimmten dem Antrag nicht zu. „Den Fußgängern werden alle Freiräume genommen“, kritisierte Bronisz. Sabine Müller von den Grünen befürchtete, dass der Beschluss letztlich dazu führen könne, dass Gehwegparken nicht mehr konsequent geahndet werde. Die Barrierefreiheit sei gefährdet.

Gehwegparken sei schwer umzusetzen

Klaus Neuenhöfer vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik zeigte sich ebenfalls wenig begeistert von dem Antrag. Er sei schwer umzusetzen. Dennoch wird er sich nun mit dem Gehwegparken im Bezirk Rodenkirchen befassen und sich als erstes die Alteburger Straße zwischen Bayenthalgürtel und Klerschweg vornehmen.

Dort ist die Sachlage genau anders herum. Auf dem kurzen Abschnitt ist Gehwegparken erlaubt – und soll nun möglicherweise abgeschafft werden. Statt auf dem Bürgersteig sollen Autos künftig auf der Straße abgestellt werden dürfen, zumindest in Richtung Süden. 

Die Verwaltung will prüfen, ob das möglich und sinnvoll ist. Die Grünen hatten den Antrag eingebracht und darauf hingewiesen, dass das Straßenstück recht breit und eine wenig befahrene Sackgasse ist. Die Schilder fürs Gehwegparken stammen aus einer Zeit, als auf diesem Abschnitt noch reger Durchgangsverkehr herrschte.

Das sagt das Gesetz

Wenn Gehwegparken nicht per Schild erlaubt ist und auch keine markierten Parkplätze aufgezeichnet sind, kann das Auto auch auf der Fahrbahn abgestellt werden. Allerdings nur, wenn die Fahrbahn eine Restbreite von mindestens drei Metern aufweist. Unzulässig ist Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen im Abstand von jeweils fünf Metern, vor Aus- und Einfahrten, bis zu 15 Meter vor und hinter Haltestellenschildern, vor Bordsteinabsenkungen sowie über Schachtdeckeln. 

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