ProzessLebenslänglich für Semmys Mörder

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Die Wohnung brannte vollständig aus. Die zehn Wohnungen im Dachgeschoss sind durch die Ausbreitung des Brandrauches nicht mehr bewohnbar.

Die Wohnung brannte vollständig aus. Die zehn Wohnungen im Dachgeschoss sind durch die Ausbreitung des Brandrauches nicht mehr bewohnbar.

Zollstock  – Im Prozess um den 17-jährigen Semmy D., der im August 2012 durch eine Explosion in seiner Zollstocker Wohnung in den Innenhof des Mietshauses geschleudert wurde und dabei ums Leben kam, hat das Kölner Landgericht den 53 Jahre alten Landschaftsgärtner Fernando D. am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt.

Kaum hatte Sabine Kretzschmar, Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer, das Strafmaß verkündet, klatschten und jubelten zahlreiche Zuschauer und mussten sich ermahnen lassen.

Das Gericht hält es für erwiesen, dass sich Fernando D., der strikt gegen das Verhältnis seiner Tochter mit dem drei Jahre älteren Semmy D. war, mit einer Spitzhacke und einem Beil Zutritt zum Apartment des Jugendlichen verschafft hat, dort knapp zehn Liter Superbenzin verschüttet und angezündet hat. Er sei wegen „Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln“ und Brandstiftung mit Todesfolge zu verurteilen.

Der These der Verteidigung, Fernando D. habe zwar den Treibstoff ausgegossen, aber den Plan aufgegeben, ihn anzustecken, und das Luft-Benzin-Gemisch sei durch eine andere, nicht vom Angeklagten stammende Zündquelle verpufft und in Brand geraten, mochte die Kammer nicht folgen. So oder so habe er den Tod des Jugendlichen, dessen Wohnung er als Aufenthaltsort des Liebepaars zerstören wollte, „zumindest billigend in Kauf genommen“, überdies habe er das Leben der Hausnachbarn aufs Spiel gesetzt.

Gericht sieht keine „niedrigen Beweggründe“

Das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ sieht das Gericht nicht als gegeben an, denn Fernando D., habe aus Sorge gehandelt, seine Tochter könne durch die Beziehung „auf die schiefe Bahn“ geraten. Das Mädchen, dessen Mutter seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist, war immer seltener in dem Jugendschutzheim, in dem es untergebracht war, erschienen und in der Schule abgestürzt.

Auch Semmy D. kam aus schwierigen Verhältnissen, lag im Konflikt mit Mutter und Stiefvater, kam in eine Jugendhilfe-Einrichtung. Nicht nur seine Eltern seien von dem Tod schwer getroffen, sondern auch die fünfjährige Schwester, sagte Richterin Kretzschmar bewegt: Das Mädchen fantasiere, sich Flügel zu bauen, zum Bruder zu fliegen – und müsse mit „Sicherheitsvorkehrungen“ geschützt werden.

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