Salafisten-Prozess am Landgericht Köln„Klauen für den Dschihad“

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  • Die Anklagepunkte lauteten unter anderem Diebstahl, Sozialhilfebetrug und Fälschung von Pässen.
  • Die Angeklagten waren eng mit den Terrorgruppen vernetzt und hatten mehr Informationen als die Sicherheitskräfte.

Köln – „Klauen für den Dschihad“ - auf diese griffige Formel brachte Ralf Sossna, Vorsitzender Richter am Landgericht, am Montag einen Teil der Anklagevorwürfe, die acht mutmaßlichen Islamisten gemacht werden.

Mit seiner Äußerung provozierte er unfehlbar den Protest der Verteidigung, die ohnehin alle Schritte der 1. Großen Strafkammer mit Argwohn beobachtet. Wegen zahlreicher Einwände der Rechtsanwälte dauerte es einige Zeit, bis der Islamwissenschaftler Guido Steinbach an diesem Tag im Zeugenstand zu Wort kam.

Diebstahl in Kirchen

„Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat“, lautet der Hauptvorwurf gegen die 24 bis 36 Jahre alten Männer. Sie sollen sich zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um Einbruchdiebstähle – etwa in Kirchen und Schulen – zu begehen und mit der Beute den Kampf gegen das Assad-Regime in Syrien zu finanzieren.

Der Anklage zufolge war das Geld – insgesamt mehr als 19.000 Euro – für Leute bestimmt, die sich an „bewaffneten Kampfhandlungen gegen Personen eines anderen als ihres salafistischen Glaubens beteiligten, um die Regierung in Damaskus zu stürzen und durch einen islamischen Gottesstaat zu ersetzen“. Die weiteren Vorwürfe reichen von wiederholtem Sozialhilfebetrug bis zur Fälschung von Pässen. Ein Mann wird darüber hinaus beschuldigt, er habe sich Ende des Jahres 2013 in Syrien militärisch ausbilden lassen, um dort an Kämpfen teilzunehmen.

Enge Verbindung zu Islamisten

Steinbach hatte die Aufgabe, aufgezeichnete Gespräche einer Telefonüberwachung auf ihren radikalislamischen Gehalt hin auszuwerten. Der Befund erweist sich als üppig und zeigt, wie eng die Verflechtung mit islamistischen Kreisen war und wie gut sich die Gesprächsteilnehmer offensichtlich in der Dschihadisten-Szene auskannten – ob es um bestimmte, als Autoritäten anerkannte Religionsgelehrte geht oder Aufenthaltsorte von Kämpfern. „Der Informationsstand ging weit über das hinaus, was öffentlich bekannt war“, sagte Steinbach. „Zum Teil war es auch mehr als das, was den Sicherheitsbehörden bekannt war.“ Ausgeprägt ist der geäußerte Hass auf Schiiten, die als „Ungläubige“, „Affen“ und „Abtrünnige“ verteufelt werden – schließlich kämpft die schiitische Gruppierung „Hisbollah“ an der Seite der Assad-Truppen.

Die Telefonüberwachung begann im Juni 2013; im November 2014 wurden die Angeklagten bei einer Razzia festgenommen.

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