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Sicherheitskonzept an KarnevalHier gilt das Fahrverbot für LKW

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Das Fahrverbot gilt für LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist gültig von Sonntag, 26. Februar bis Montag, 27. Februar, 22 Uhr.

Das Fahrverbot gilt für LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist gültig von Sonntag, 26. Februar bis Montag, 27. Februar, 22 Uhr.

Innenstadt – Die Stadt wird an Karnevalssonntag und Rosenmontag ein Fahrverbot für Lastwagen in der gesamten Innenstadt verhängen. Die Grenze markiert die Innere Kanalstraße und ihre Verlängerungen bis zum Rheinufer. Diese Straßen können befahren werden. So ist auch eine Auffahrt zur Zoobrücke möglich. Auch die Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.

Das Fahrverbot gilt für LKW mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist gültig von Sonntag, 26. Februar bis Montag, 27. Februar, 22 Uhr. Das ist das Ergebnis der Beratungen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Polizei. Man reagiere damit auf die Anschläge in Nizza und Berlin, wo Attentäter Lastwagen in Menschenmengen gesteuert hatten. So könne man die Sicherheit der Besucher und der Teilnehmer der Züge erhöhen.

Lastwagenfahrer und Speditionen können Ausnahmegenehmigungen beim Amt für Öffentliche Ordnung am Ottmar-Pohl-Platz in Kalk beantragen. Einen Antragsvordruck mit ausführlichen Erläuterungen findet man auch auf den Internetseiten der Stadt.

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