Silvester in KölnGroßes Feuerwerk-Spektakel am Rheinboulevard

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Der beleuchtete Rheinboulevard

Köln – Die große Freitreppe am Deutzer Ufer wird zum Schauplatz eines Silvester-Spektakels. Wie das Presseamt am Montag mitteilte, wird die Stadtverwaltung auf den Stufen zum Jahreswechsel um Mitternacht  bengalisches Feuerwerk abbrennen lassen.  Die annähernd 500 Meter  breite Treppenanlage soll zu diesem Zweck gesperrt werden. Die Uferpromenade selber bleibe zugänglich, heißt es in der Mitteilung.

Auch in den nachfolgenden  Silvesternächten will die Verwaltung die Ufertreppe sperren. Damit folgt die  Behörde der  Empfehlung eines von ihr beauftragen Gutachters, der  die   Sicherheitslage  untersucht hat. Der Experte sieht „eine deutlich erhöhte Gefährdung für Besucher und Passanten“ an  Silvester.   Denn die Neigung der Treppe und die Stufen  führten dazu, dass sowohl sitzende Besucher als auch auf dem oberen Weg stehende Besucher leicht von Feuerwerkskörpern getroffen werden können. Zudem bestehe eine erhöhte Sturzgefahr beim Ausweichen vor  Feuerwerkskörpern. Der Gutachter regt an,  für die Treppe  ein grundsätzliches Feuerwerksverbot zu erlassen.

Raketenverbot rund um den Dom

Ein solches Raketenverbot ist bereits für die Umgebung des Doms angekündigt worden.  Die  Verwaltung will um die Kirche herum    in einer Entfernung von 80 Metern Absperrgitter aufstellen und so  eine böllerfreie Zone schaffen. Der Zutritt und der Durchgang seien jederzeit möglich, das Mitnehmen von Feuerwerkskörpern jedoch untersagt, heißt es. In der vorigen Silvesternacht waren  wiederholt  Raketen auf den Dom abgefeuert worden.

Köln ist nicht die einzige Stadt mit böllerfreien Zonen.  Düsseldorf kündigte ein Verbot für Teile der Altstadt an, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. Auf der Bielefelder Partymeile, dem Boulevard, sind Feuerwerkskörper ebenfalls nicht mehr genehmigt. 

An anderen Orten lässt das Gesetz die traditionelle Knallerei zur Begrüßung des  neuen Jahres seit je her  nicht  zu. In der  bundesweit geltenden Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz aus dem Jahr 1977 heißt es: „Das  Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“    Generell ist das Zünden von Raketen und Böllern auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. An allen anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

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