Stadt Köln gewinnt KlageOnline-Portale wie Airbnb müssen Vermieter benennen

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Städte weltweit wehren sich gegen Angebote wie die von Airbnb.

Köln – Die Stadtverwaltung hat eine von mehreren für Übernachtungsmöglichkeiten angestrengte Klage vor dem Verwaltungsgericht gewonnen.

Stadt will Bettensteuer erheben

Nach Angaben des Presseamtes müssen Vermittlungsagenturen wie Airbnb (gehörte nicht zu den Klägern) die Anbieter von Wohnungen und Zimmern benennen, damit die Stadt von deren Übernachtungsgästen Bettensteuer erheben kann.

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„Im Interesse einer umfassenden und gleichmäßigen Besteuerung“ seien solche Auskunftsersuchen erforderlich, so das Gericht. In zwei anderen Verfahren wegen der Übernachtungsabgabe (fünf Prozent des Zimmerpreises) war die Verwaltung dagegen unterlegen.

Berufsreisende sind von Steuer befreit

Geklagt hatten zwei Hoteliers, die von der Stadt aufgefordert waren, die Richtigkeit der Angaben von Gästen im Nachhinein zu überprüfen. Die Gäste hatten angegeben, beruflich unterwegs zu sein und waren somit von der Steuer befreit.

Der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes, Christoph Becker: „In Zweifelsfällen muss sich daher die Stadt selber die Mühe machen und sich mit dem Gast auseinandersetzen.“ (adm)

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