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Strafantrag: Schwere Vorwürfe gegen Hundeführer

Ein Polizeihund verletzte Gerüstbauer Mahsum E.  Foto: Bause
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen einen Hundeführer der Polizei jetzt ausgeweitet. Nur Stunden, nachdem sein Polizeihund eine Radfahrerin angefallen hatte, soll er das Tier grundlos auf einen 25-jährigen Mann gehetzt haben.  Von
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Köln. 

Die Staatsanwaltschaft weitet die Ermittlungen gegen einen Hundeführer der Polizei aus. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, laufen nunmehr zwei Ermittlungsverfahren gegen den Beamten.

Wie berichtet hatte der Diensthund des Polizisten Anfang Oktober nachts um zwei Uhr auf den Ringen eine Radfahrerin ohne ersichtlichen Grund angesprungen und verletzt. Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Beamten wegen fahrlässiger Körperverletzung. Jetzt kommt heraus: Nur drei Stunden später ließ der Hundeführer am Friesenplatz dasselbe Tier auf den 25-jährigen Mahsum E. los. Und auch dieser Angriff ist umstritten.

Einsatz von Hunden nur Ultima Ratio

E.s Anwalt Burkhard Zimmer erstattete kürzlich Strafantrag gegen den Beamten. Der Verteidiger ist überzeugt: „Der Einsatz des Hundes war nicht verhältnismäßig. Es war keine eskalierende Situation, die Polizei hätte sie auch mit anderen Mitteln lösen können.“ Der Einsatz von Hunden dürfe immer nur Ultima Ratio sein.

Gerüstbauer Mahsum E. hatte sich nach Darstellung der Polizei mit einem Freund gestritten. Als der Hundeführer und sein Kollege schlichten wollten, sollen Mahsum E. und Sven Toni S. die Polizisten bedroht haben. E. erlitt Bisswunden am Rücken und am Bauch, war anschließend drei Wochen krankgeschrieben. Die Männer handelten sich Anzeigen wegen Widerstands ein.

Mahsum E. dagegen beteuert: „Wir haben die Polizisten nicht bedroht. Im Gegenteil, als die Beamten mich ansprachen, habe ich sofort meine Arme gehoben und mich ergeben. Trotzdem fiel der Hund mich an.“

Der zweite Hundeführer hatte seinen belgischen Schäferhund der Rasse Malinois auf Sven Toni S. losgelassen, auch gegen diesen Beamten sollen Ermittlungen laufen. „Der Polizist packte seinen Hund am Nacken und warf ihn in meine Richtung“, berichtet S. Das Tier habe ihm viermal in die Schulter gebissen sowie in die Hüfte und in den Rücken. Dabei beteuert auch der 30-jährige S., er hätte sich ergeben und die Hände gehoben. „Wir haben die Polizisten nicht angegriffen.“ Die Staatsanwaltschaft will sich mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht zu Einzelheiten äußern.

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Die beiden Vorfälle aus der Oktobernacht zeigen, wie wirksam, aber auch wie unberechenbar der Einsatz von Polizeihunden sein kann. „Sie sind ein unheimlich effektives Einsatzmittel“, sagt ein Beamter, der sehr erfahren ist im Umgang mit Hunden. „Andererseits bleibt immer ein Restrisiko.“ Vor allem auf den Ringen. „Die Situation dort ist nicht nur für die Beamten, sondern auch für die Hunde sehr stressig: Es ist laut, es herrscht viel Bewegung und oft eine aggressive Stimmung.“

Nach Beißerfolg besonders sensibel

Besonders Malinois reagierten auf plötzliche Situationsänderungen wie schnelle Bewegungen nervös. Hinzu kommt: Hatte ein Hund – wie im Fall der Radfahrerin – einen sogenannten Beißerfolg, sei er in den folgenden Stunden besonders sensibel, sagt der Experte. „Entsprechend intensiv muss der Hundeführer auf ihn achten.“

Rechtsanwalt Zimmer will prüfen lassen, warum der Hund nach dem unergründlichen Angriff auf die Radfahrerin nicht mindestens für den Rest der Nacht aus dem Verkehr gezogen wurde. „Es ist fraglich, ob der Hund zum Zeitpunkt des Angriffs gegen meinen Mandanten überhaupt noch im Einsatz hätte sein dürfen.“

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