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Tod von Semmy D.: Tochter mit dem Tod bedroht

Der Tatverdächtige ist der Polizei bereits aus zwei Fällen „Häuslicher Gewalt“ im Mai und Juli gegenüber seiner Tochter bekannt. Auslöser war in diesen Fällen die Beziehung der 14-Jährigen zu dem jetzigen Opfer.  Foto: dpa
Im Prozess gegen Fernando D. sind am zweiten Verhandlungstag eine Lehrerin und eine Jugendamtsmitarbeiterin befragt worden. Der 53-Jährige muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten - er soll den Freund seiner Tochter umgebracht haben.  Von
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Köln. 

Jasmin (14, Name geändert) war eine begabte Schülerin. Machte fleißig ihre Hausaufgaben, schrieb gute Noten, war immer an vorderster Front im Unterricht. Es gab weder ein Alkohol- noch ein Drogenproblem. So sagte es jetzt die Klassenlehrerin der Schülerin am zweiten Verhandlungstag gegen den wegen Mordes angeklagten Vater von Jasmin aus. Seit Ostern 2012 gab es allerdings schulische Probleme: für die Pädagogin eine „offensichtliche pubertäre Phase“. Doch für den Vater kam dies einem Weltuntergang gleich. Er handelte in völliger Verkennung der Umstände, als er glaubte, die Tochter drohe in Kriminalität und Prostitution abzugleiten – und als es zu dem Geschehen kam, bei dem Semmy D. (17) getötet wurde.

Mit dem Tod bedroht

Die Rolle des Jugendamtes und der Schule stand am zweiten Verhandlungstag im Mittelpunkt des Prozesses gegen Fernando D. (53), der den Tod Semmys im August vergangenen Jahres durch eine Explosion in dessen Wohnung verursacht hatte. Auf Initiative von Jasmin war das Jugendamt im Mai 2012 eingeschaltet worden, weil der Vater die Schülerin mit dem Tod bedroht und sie gewürgt und geschlagen hatte. Weil die pubertierende Tochter die Kommunikation mit dem Vater verweigerte, hatte die Behörde gemeinsam mit den Eltern eine Unterbringung in einer Wohngruppe organisiert. „Von da ab gingen die Leistungen steil bergab und sie schwänzte immer häufiger die Schule“, berichtete die Klassenlehrerin.

Jasmin verbrachte die meiste Zeit bei Semmy, der ihr „Geborgenheit und Fürsorge“ vermittelte, erinnerte sich die Jugendamtsmitarbeiterin und betonte: „Eine Einrichtung kann kein Zuhause ersetzen.“ Die Sozialarbeiterin hatte Semmy als „intelligenten, sympathischen, freundlichen jungen Mann“ kennen gelernt.

Weitere Maßnahmen

Weil die Eltern sich jedoch Sorgen um die schulschwänzende Tochter machten und sich gleichzeitig nicht an die vom Jugendamt festgelegten Auflagen hielten, sah sich die Behörde zu weiteren Maßnahmen gezwungen: „Wir hatten überlegt, das Familiengericht einzuschalten.“ Mit Nachdruck wies die Sozialarbeiterin den Vorwurf der Nebenklägerin, die die Mutter des Opfers im Prozess vertritt, zurück, die neue Anschrift Semmys verbotenerweise an Fernando D. weitergegeben. Sie sei vielmehr dazu verpflichtet gewesen, den Eltern einer minderjährigen Tochter deren Aufenthalt zu nennen, hielt die Jugendamts-Mitarbeiterin dagegen. Und im Übrigen habe sie in Gesprächen mit Semmy stets den Eindruck gewonnen: „Er fühlte sich zu keinem Zeitpunkt von dem Vater bedroht.“

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