Totes Baby am Flughafen Köln/BonnAngeklagte wollte das Kind behalten

Lesezeit 4 Minuten
Neuer Inhalt

Die 27-jährige Angeklagte und ihre Anwälte im Landgericht in Köln.

Köln – Das Neugeborene war ein gesunder männlicher Säugling, wog 3045 Gramm, war 49 Zentimeter groß – und hatte dennoch nicht die geringste Chance, als seine Mutter es im November 2016 heimlich auf der Toilette des Köln-Bonner Flughafens zur Welt brachte und das Baby laut Anklage danach erstickte.

„Ich wollte das Kind behalten, es beschützen“, sagt die 27-jährige Studentin der Literaturwissenschaften mit tränenerstickter Stimme zum Prozessauftakt und bestreitet mit Nachdruck den Vorwurf der Anklage, ihr Kind getötet zu haben.

Wegen Totschlags wird der jungen Frau, die bereits zwei Schwangerschaftsabbrüche hinter sich hatte, seit Donnerstag der Prozess gemacht. Gegenüber der Polizei hatte sie noch behauptet, das Kind nicht gewollt zu haben: „Keiner von uns beiden wollte das Kind. Wir waren nicht erfreut über die Schwangerschaft.“

Alles zum Thema Flughafen Köln/Bonn

Die Anklagte wurde zum dritten Mal ungewollt schwanger

Die schulterlangen, blonden Haare fallen der hochgewachsenen, schlanken Studentin wie ein Vorhang schützend vor das Gesicht, als sie – erstaunlich gelassen wirkend – aus der Untersuchungshaft vorgeführt wird. Mit der Gelassenheit ist es allerdings vorbei, als der Vorsitzende Richter sie nach Verlesung der Anklage bittet, ihre Beziehung zu ihrem Freund zu schildern und Antwort zu geben auf die Frage, warum sie während dieser Beziehung dreimal ungewollt schwanger wurde.

Immer wieder ist von starken Emotionen die Rede, von ihrer Hilflosigkeit, dem Gefühl, allein gelassen zu sein, von Einsamkeit und Traurigkeit, die ihr offensichtlich schon seit der Kindheit das Leben schwer machen. Ihren Freund habe sie im Studium kennengelernt, als sie gerade eine schwierige Beziehung hinter sich hatte.

Ihr Partner habe kein Kind gewollt, sei war einem Kinderwunsch nicht abgeneigt

Zur Zeit der ersten Schwangerschaft habe sie gerade erst ihr Studium begonnen und sich mit 22 Jahren noch zu jung für ein Kind gefühlt. Drei Jahre später wurde sie erneut schwanger und sei einem Kinderwunsch nicht abgeneigt gewesen. Nur der Partner habe nicht gewollt: „Er war eindeutig dagegen.“ – „Warum keine Verhütung?“, fragt der Richter. Sie habe weder die Pille vertragen, noch der Spirale vertraut, sich daher auf Kondome verlassen.

Von der dritten Schwangerschaft will sie im Mai 2016 – da war es bereits zu spät für einen legalen Abbruch – durch einen Test erfahren haben. Das nimmt der Richter ihr allerdings nicht ganz ab, denn Ermittlungen ergaben: Bereits im Februar 2016 hatte Britta S. (Name geändert) sich sehr konkret und gezielt im Internet zum Thema Schwangerschaftsabbruch ohne Arztkonsultation und mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten informiert.

Mit ihrem Partner flog sie hochschwanger nach Gran Canaria

Die Schilderung der dritten Schwangerschaft geht mit erheblichen emotionalen Ausbrüchen der Angeklagten einher, wobei die Tränen genauso schnell wieder versiegen wie sie sich ankündigen. Immer wieder schildert Britta S., wie alleingelassen, traurig und hilflos sie sich fühlte. Ihrem Partner wollte sie sich nicht anvertrauen, „um ihn zu schützen, er war so hilflos, ich dachte, er tut sich vielleicht was an“. Schließlich entschied sie sich, das Kind auszutragen, um es danach abzugeben.

Im November 2016 flog sie hochschwanger mit ihrem Freund nach Gran Canaria. Obwohl der Bauchumfang zunahm, trug sie weite Kleidung, ihrem Freund erklärte sie, die nicht ordnungsgemäße Abtreibung sei daran schuld. Das Paar wanderte viel, traf Freunde, die Stimmung war gut. „Ich war sehr traurig, fühlte mich alleingelassen und hilflos“, sagt Britta S. auf der Anklagebank über die Zeit auf Gran Canaria. Niemand bemerkte die Schwangerschaft, auch der Partner nicht: „Wir hatten wenig nahen Kontakt“, sagte S.

Im Flieger begannen die Wehen

Drei Tage vor dem Heimflug informierte sich die Studentin erneut sehr akribisch im Internet zum Thema Schwangerschaftsverlauf, Entbindung, Sturzgeburt. Sie habe den Geburtstermin für „Anfang beziehungsweise Mitte Dezember“ erwartet. Doch im Flieger begannen die Wehen. Bei der Ankunft flüchtete sie sich auf die Toilette, das Kind sei „ganz plötzlich herausgerutscht“.

Auf die Idee, einen Arzt zu rufen oder einen Notruf abzusetzen, kam sie nicht. „Es war der fürchterlichste Moment meines Lebens. Ich konnte nicht logisch denken“, sagt Britta S. Allerdings rief sie noch von der Toilette aus per Handy ihren Freund herbei, bat ihn um ein Handtuch und eine Nagelschere. Damit schnitt sie die Nabelschnur durch, wischte mit dem Handtuch das Blut vom Boden.

Im Rettungswagen wurde die Geburt diagnostiziert

Das Kind habe nicht geatmet, wiederholt habe sie seine Hände gedrückt: „Aber da war nichts.“ Den vermeintlich toten Säugling wickelte sie in ein Kleid, steckte alles in einen Beutel, den sie dem Freund wortlos vor der Türe in die Hand drückte.

Dann brach sie zusammen, ein Rettungswagen brachte sie ins Krankenhaus, wo die Ärzte die kürzlich stattgefundene Geburt diagnostizierten. Den Medizinern tischte sie – so der Ankläger – eine erfundene Geschichte auf: Sie habe vor vier Wochen eine Totgeburt erlitten.

KStA abonnieren