Ein dänischer Hörgerätehersteller ist vor dem Landgericht Köln mit einer Schadenersatzklage über rund 1,1 Milliarden Euro gegen die Bundesrepublik wegen eines unzulässigen Fusionsverbots gescheitert. Zwar habe das Bundeskartellamt mit dem Verbot eine Amtspflicht verletzt, der verantwortliche Beamte sei aber gleichwohl nicht schuld daran, wie das das Landgericht am Dienstag entschied. Das Kartellamt hatte 2007 einen Verkauf der Hörgerätesparte der dänischen GN Store Nord an die Schweizer Phonak Holding verboten.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass selbst das Oberlandesgericht Düsseldorf das Fusionsverbot zunächst bestätigt hatte. Erst der Bundesgerichtshof habe dann nach Prüfung höchstrichterlich noch nicht eindeutig geklärte Fragen festgestellt, dass das Verbot doch rechtswidrig war. Weil von einem Beamten des Bundeskartellamtes aber keine bessere Rechtseinsicht verlangt werden könne als von einem mit mehreren Berufsrichtern besetzten Gericht, habe das klagende Unternehmen GN Store Nord auch keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung.
Das bundesweit erste Urteil zu solch einem Fall ist noch nicht rechtskräftig. (afp)


