UrteilIHK Köln verliert vor Gericht

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Das IHK-Gebäude soll saniert werden.

Das IHK-Gebäude soll saniert werden.

Köln – Die Industrie- und Handelskammer Köln (IHK) hat gestern vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Drei Mitgliedsunternehmen hatten geklagt, weil sie die Beiträge für das Jahr 2015 für fehlerhaft hielten. Im Kern warfen die Kläger der IHK vor, rechtswidrig Vermögen angehäuft zu haben. „Ich empfinde die Art und die Höhe der Beiträge als ungerechtfertigt“, sagte der Kölner Unternehmer Markus Müller, einer der Kläger. Laut IHK-Gesetz sind die Kammern zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet und dürfen nur dann Beiträge von ihren Pflichtmitgliedern einfordern, wenn die Kosten zur Erfüllung ihrer Aufgaben „nicht anderweitig gedeckt sind“ – sprich: durch vorhandenes Vermögen.

Seit 2011 wies die Kammer aber positive Jahresabschlüsse in Millionenhöhe aus. Nach Einschätzung der klagenden Unternehmer sind diese Gewinne bei der Festsetzung der Höhe ihres Beitrages zu Unrecht unberücksichtigt geblieben. Stattdessen wurden Gewinne vorgeschrieben und in verschiedene Rücklagen verbucht.

Ein nicht unerheblicher Teil davon sollte laut IHK dazu verwendet werden, den Umbau des in die Jahre gekommenen Gebäudes „Unter Sachsenhausen“ zu finanzieren. Eine klare Zweckbindung sowie einen konkreten Kosten- und Zeitplan gab es während dieser Zeit nicht. Erst im September 2015 beschloss die Vollversammlung der Kammer, das Gebäude mit 40 Millionen Euro zu sanieren.

Das Gericht hat nun zwei der drei Klagen stattgegeben. Die dritte wurde zurückgezogen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Kammer die Gewinne haushaltsrechtlich fehlerhaft verwendet habe. Deshalb sei die Festsetzung der Beiträge der Firmen rechtswidrig. Insbesondere seien keine ordnungsgemäßen Rücklagen gebildet worden, da ein entsprechender Beschluss der Vollversammlung frühestens 2015 getroffen worden sei. Ein solcher Beschluss hätte aber bereits vor oder während der Planung für das Beitragsjahr 2015 vorliegen müssen. Die Kammer habe auch keinen Nachtragshaushalt aufgestellt und keine neue rückwirkende Wirtschaftssatzung beschlossen.

Die Kläger sowie der kammerkritische Bundesverband für freie Kammern (bffk) begrüßten die Entscheidung und sehen eine Signalwirkung. „Ich kann nur alle IHK-Mitglieder auffordern, gegen die Bescheide zu klagen, denn sie sind rechtswidrig“, sagt bffk-Chef Kai Boeddinghaus. Erfolgsaussichten haben aber nur diejenigen, die noch keinen Bescheid für 2015 haben oder bei denen die Klagefrist noch nicht abgelaufen ist. Desweiteren forderte der bffk die IHK auf, dem Beispiel der Berliner Kammer zu folgen (siehe Infobox) und mindestens 20 Millionen Euro an die Mitglieder zurückzuzahlen.

Die IHK will nun erst mal die Urteilsbegründung abwarten. „Wir werden dann prüfen, ob wir Berufung einlegen werden“, sagte Frank Hemig, IHK-Geschäftsführer Recht und Steuern.

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