ARD & ZDFWas eine Reform des Telemedienauftrags bedeuten würde

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Frankfurt am Main – Die Ministerpräsidenten der Bundesländer diskutieren diese Woche über die Reform des sogenannten Telemedienauftrags von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Was auf den ersten Blick sehr technokratisch daherkommt, ist von existenzieller Bedeutung für die Zukunft von Zeitungen und Zeitschriften. Wir erläutern, wie die Öffentlich-Rechtlichen die Online-Angebote der Verlage bedrohen und wie künftig eine faire Aufgabenaufteilung im Internet aussehen könnte.

Was ist überhaupt mit dem Telemedienauftrag gemeint?

Die Bundesländer sind für Medienpolitik zuständig. Sie haben vor rund zehn Jahren die rechtlichen Grundlagen für die Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen  im Internet festgelegt. Eine der wichtigsten Bestimmungen legt fest, dass Texte verboten sind, die Zeitungsartikeln ähneln und keinen Bezug zu Sendungen der Rundfunkanstalten haben. Damit sollten die privatwirtschaftlich organisierten Presseverlage geschützt werden. 

Warum der besondere Schutz?

Wegen der unterschiedlichen Finanzierungsgrundlagen. Das öffentlich-rechtliche System wird durch Rundfunkbeiträge finanziert, die jeder Haushalt zahlen muss. Die privaten Verlage müssen ihre Einnahmen durch den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften, durch das Anzeigengeschäft  und die Vermarktung von Artikeln im Internet erwirtschaften. Aus diesem Grund sollten sich ARD, ZDF und Deutschlandfunk im Internet auf audiovisuelle Inhalte konzentrieren. Die Verbreitung journalistischer Texte sollte weitgehend den Online-Angeboten der Verlage vorbehalten bleiben.

Hat diese Aufgabenteilung funktioniert?

Nein. Die Öffentlich-Rechtlichen haben ihre Angebote in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut. Dazu zählen auch Tausende presseähnliche Texte, die damit gerechtfertigt werden, dass sie mit bestimmten Sendungen in TV und Hörfunk verknüpft seien.

Was bedeutet das für den Wettbewerb im Internet?

„Es ist eine extreme Schieflage entstanden“, sagt Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). „Das ist etwa so, als gäbe es  eine Bäckerei, die ihre Brötchen verschenkt, weil sie über eine Brötchensteuer finanziert wird. Die Bäckerei nebenan, die kein Steuergeld bekommt und ihre Brötchen verkaufen muss, hat dann keine Chance.“ So ähnlich sei die Lage der Verlage. Mit einer gebührenfinanzierten Digitalpresse gehe eine massive Beeinträchtigung des Wettbewerbs einher.

Wie soll nun der Telemedienauftrag neu definiert werden?

Die Ministerpräsidenten wollen am Donnerstag und Freitag gleich drei verschiedene Vorschläge zur Neufassung des Telemedienauftrages diskutieren. Hinzu kommen zahlreiche Stellungnahmen von Organisationen und Privatleuten. Die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Anstalten machen sich im Prinzip dafür stark, die bisherigen Restriktionen weiter zu lockern, um letztlich noch intensiver presseähnliche Texte ins Internet stellen zu können, und zwar ohne auf einen Bezug zu Sendungen.

Was fordern die Verleger?

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger machen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme darauf aufmerksam, dass digitale Vertriebserlöse schon „mittelfristig über die Existenz der Presselandschaft in Deutschland entscheiden“. Auch Gerichte hätten in der Vergangenheit immer wieder auf die Gefahr für die Existenzgrundlage der Presse und die Pressefreiheit durch öffentlich-rechtliche Presseangebote hingewiesen.  Deshalb dürften „mit staatlichen Beihilfen finanzierte Textangebote der Rundfunkanstalten  nicht weiter die Nutzung von Verlagsangeboten substituieren“.  Besonders frappierend sei die Lage in der regionalen Berichterstattung, ergänzt Verdenhalven. Die Verleger fordern deshalb ein grundsätzliches Verbot presseähnlicher Angebote durch Öffentlich-Rechtliche.

Worauf würde dieses Verbot konkret hinauslaufen?

Das Verbot presseähnlicher Inhalte soll unabhängig davon gelten, ob es einen Bezug zu Sendungen gibt oder nicht.  Denn das Kriterium des Sendungsbezugs läuft aus Sicht der Verleger ohnehin ins Leere. Sowohl der inhaltliche als auch der zeitliche Bezug von Online-Artikeln sei oft nicht erkennbar. Die Rundfunkanstalten sollen sich in ihren Internetauftritten auf Videos und Audiodateien konzentrieren. Das heißt journalistische Textbeiträge, die für sich stehen, sollen tabu sein.

Wollen die Verleger die Öffentlich-Rechtlichen abschaffen?

Nein. Aber sie fordern eine grundlegende Reform. „Ich teile die Auffassung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfinden müssten, wenn es ihn nicht gäbe, sagt etwa Christian DuMont Schütte, Vorsitzender des Zeitungsverleger-Verbandes NRW und Aufsichtsratsvorsitzender der Dumont Mediengruppe, die diese Website betreibt. „Allerdings: Es ist nicht im Sinne des Erfinders, wenn ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem in einen Verdrängungswettbewerb mit privaten Medien tritt und damit eher Medienvielfalt bremst als sie zu fördern. Das muss geändert werden“, fügt er hinzu. Die mit Rundfunkpflichtbeiträgen finanzierten Angebote stünden in direkter Konkurrenz zur gedruckten Zeitung und deren Digital-Angeboten und verzerrten so den Wettbewerb zu Lasten des privatwirtschaftlich finanzierten Journalismus.

Welche Positionen werden sich durchsetzen?

Derzeit ist das schwer zu sagen. Die Verleger haben aber einen wichtigen Verbündeten in Rainer Robra (CDU), Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt, die  beim Thema Telemedien für alle Bundesländer federführend ist. Robra hat in einem Interview mit dieser Zeitung betont: „Ich bin für  ein konsequentes Verbot presseähnlicher Textproduktion im öffentlich-rechtlichen System.“

Wird noch diese Woche eine Entscheidung fallen?

Auch das ist offen. Verdenhalven ist der Ansicht, dass ein neues Regelwerk für den Telemedienauftrag noch nicht entscheidungsreif ist. Insbesondere gebe es bislang keine Untersuchungen, die die Auswirkungen von geänderten Bestimmungen  auf den Markt analysieren. Erst wenn darüber valide Daten vorlägen, könne entschieden werden.    

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