Medienanstalt fordert Rundfunklizenz„Reaktionen der Youtuber waren unprofessionell“

Lesezeit 6 Minuten
Tobias Schmid

Tobias Schmid an seinem neuen Arbeitsplatz.

Tobias Schmid (47) ist seit Januar 2017 Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Zuvor war der promovierte Jurist Bereichsleiter Medienpolitik bei der Mediengruppe RTL Deutschland und Vorsitzender des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien.

Beim Medienforum NRW, das an diesem Dienstag in Köln stattfindet, hält er eine Keynote zum Thema „Hate Speech“. Dort wird er auch die Ergebnisse einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der LfM vorstellen. Danach sind rund zwei Drittel aller Befragten schon mal mit Hate Speech konfrontiert worden, nämlich 67 Prozent. Lediglich ein Prozent gaben hingegen an, selbst solche Kommentare zu verfassen.

Herr Schmid, Sie haben gleich zu Beginn Ihres neuen Jobs für Protest gesorgt, weil Sie Youtuber aufgefordert haben, eine Rundfunklizenz zu beantragen. Was haben Sie denn eigentlich gegen Youtuber?

Gar nichts. Youtuber agieren wie alle anderen Angebote in einem Medium, das die ganz große Chance mit sich bringt, dass es für alle nutzbar ist. Aber die sehr umfassende Freiheit im Netz kann perspektivisch nur funktionieren, wenn wir auch hier ein paar Grundprinzipien einhalten, über die sich wahrscheinlich alle schnell einig sind: Schutz der Menschenwürde, Jugendschutz, Schutz der Verbraucher, Vielfalt.

Ansonsten treten an die Stelle der Freiheit Aggressivität und Rücksichtslosigkeit. Gegen Youtuber habe ich also gar nichts, gegen das Medium erst recht nicht, aber wir müssen zwischen der Kreativität einzelner Handelnder und der Möglichkeit, die Einhaltung der genannten Grundprinzipien zu gewährleisten, eine Balance finden.

Was hat das mit Ihrem Vorgehen gegen Youtuber zu tun?

Das ist relativ einfach. Eine Kernvoraussetzung für das Sicherstellen der Freiheit im Netz ist, dass wir für Transparenz und Verantwortung sorgen. Was der Gesetzgeber dafür vorsieht, ist die Lizenz. Nun ist die Lizenz ja eigentlich für Rundfunksender vorgesehen und daher sicher nicht mehr zeitgemäß. Der Gesetzgeber gibt uns aber nun mal aktuell nur dieses Verfahren an die Hand. Konkret geht es hier übrigens sowieso nicht um Youtuber im Allgemeinen, sondern um Streaming-Channel, also sogenannte lineare Dienste.

Hat Sie überrascht, wie heftig die Reaktionen der Youtuber waren?

Mich erstaunt bei den professionellen Angeboten, um die es geht, dass die Reaktionen bemerkenswert unprofessionell ausfallen. Bei den aktuellen Fällen weisen wir lediglich darauf hin, dass man sich mit uns in Verbindung setzen solle, um zu klären, ob es eines Lizenzantrages bedarf und wie man den stellt. Die Untersagung eines Angebots auf Youtube wegen fehlender Lizenz ist bisher durch uns noch gar nicht erfolgt.

Können Sie den Ärger der Youtuber gar nicht verstehen?

Ich verstehe, dass man einen Lizenzantrag lästig findet und sich wundert, dass man darunter fällt – und offenbar ist das Medienrecht für einige auch nach Jahren noch Neuland. Aber der Aufwand, der damit einhergeht, ist nun so dramatisch auch nicht. Jedenfalls nicht für Anbieter, die ja tatsächlich Geld verdienen. Wir reden bei den konkreten Fällen nicht von ressourcenlosen kleinen Youtubern. Diese Robin-Hood-Attitüde, die sich der ein oder andere gibt, passt ja zum tatsächlichen Geschäftsmodell auch nur bedingt. Und es gibt andere Angebote, die längst eine Rundfunklizenz haben und damit professionell umgehen.

„Bei Rechtsverstößen gehen wir auch gegen Youtube vor“

Ein häufig geäußerter Vorwurf lautet, dass Sie arme Youtuber angehen, die großen Konzerne dahinter einfach weitermachen lassen.

So ganz verstehe ich nicht, was gemeint ist. Verantwortlich für den Inhalt ist ja nun mal der Inhalte-Ersteller. Medienpolitisch kann man sicher auch Sorge haben, aber damit wir als Aufsichtsbehörde tätig werden, braucht es schon einen Verstoß gegen gültiges Recht. Die bloße Größe eines Unternehmens mag man unsympathisch finden, das ist in der Regel aber kein Rechtsbruch. Youtube beispielsweise ist zunächst der Transporteur des Streams. Wenn wir Fälle haben, in denen Youtube eigene Inhalte verbreitet, würden wir genauso darauf bestehen, dass eine Lizenzpflicht eingehalten wird.

Sie würden auch gegen Youtube vorgehen?

Ja, warum denn auch nicht? Wenn es zu Verstößen gegen geltendes Recht kommt, gehen wir selbstverständlich auch gegen Youtube vor. Bei der Frage, ob Youtube sich dafür interessiert, was eine Medienaufsicht sagt, bin ich ganz zuversichtlich. Die Bundesrepublik ist für solche Unternehmen ein wichtiger Markt, und ich bin sicher, dass sich internationale Unternehmen an das gültige Recht halten, wenn wir es einfordern.

Ist es nicht absurd zu glauben, man könne aus NRW heraus globale Entwicklungen beeinflussen?

Was heißt absurd? Es geht ja nicht nur um Lizenzen, sondern um ein paar wesentliche Grundwerte, und wir haben einen gültigen Rechtsrahmen. Wir können vor der Globalisierung und Digitalisierung kapitulieren und sagen, bei uns gilt künftig nur noch der Ethikkatalog von Facebook. Finde ich persönlich kein so richtig überzeugendes Modell, denn wir haben bereits Ethikkataloge, und wir nennen sie Gesetze. Wir sollten erst mal darauf drängen, unsere Wertevorstellungen, die sich in unserer Rechtsordnung finden, durchzusetzen. Das haben wir bisher ehrlicherweise noch nicht ernsthaft genug versucht. Deshalb fangen wir an einem Punkt an und schauen, wie weit wir kommen. Ich bin da optimistischer als viele andere.

Ein weiteres Thema, das Sie verstärkt angehen wollen und worüber Sie auch beim Medienforum sprechen werden, ist Hassrede.

Dieses Thema ist eine Frage der gesellschaftspolitischen Haltung. 94 Prozent der 14- bis 24-Jährigen geben an, auf solche Kommentare gestoßen zu sein, gleichzeitig ist die Anzahl der Täter eher gering. Wollen wir das jetzt angehen? Oder ist es uns egal, was im Netz passiert? Das wäre gleichbedeutend damit, dass wir unsere Rechtsordnung in Teilbereichen unseres Lebens außer Kraft setzen. Wir haben das erste rechtskräftig als volksverhetzend eingestufte Angebot untersagen und sperren lassen. Das können wir. Da müssen wir selbstbewusster werden.

Das zweite ist, dass wir unsere Kommunikation mit anderen Ordnungsbehörden verbessern müssen. Wir haben uns mit dem Landeskriminalamt, dem Staatsschutz, dem Justizministerium, dem Innenministerium, der Polizei und den Staatsanwaltschaften zusammengesetzt, um gemeinsam zu klären, wie wir Verfahren gegen Hassrede effizienter gestalten.

Ist nicht die schiere Masse im Netz ein Problem?

Natürlich ist die Masse ein Problem. In der Online-Welt können Sie die Dinge nicht so einzelfallbezogen durchsetzen, wie das im klassischen Rundfunk ging. Aber ich glaube an die Förster-Theorie, und die sagt, der Förster ist nicht dafür da, dass er den Wilderer erwischt, sondern dass der Wilderer glaubt, er könnte erwischt werden. Etwas akademischer nennt man das Generalprävention. Ich glaube, wenn wir exemplarisch tätig werden und darüber auch sprechen, dann wird es so sein, dass sich der ein oder andere daran erinnert, dass es doch keine gute Idee ist, in der Tempo-30-Zone 100 zu fahren, auch wenn er nicht jedes Mal geblitzt wird.

Es braucht die Landesmedienanstalt also weiterhin?

Die Grundidee einer staatsfernen Einrichtung, die sich um solche Themen kümmert, macht auch heute absolut Sinn. Ob man dafür eine Landesmedienanstalt braucht oder eine andere Institution, müssen andere entscheiden. Uns gibt es, wir können das, man könnte es also mit uns machen. Es ist vielleicht unser Fehler, dass wir in der Vergangenheit so leise aufgetreten sind, dass viele das nicht mehr in Erinnerung hatten. Aber das muss ja nicht so bleiben.

KStA abonnieren