Neuer LfM-Direktor Schmid im Interview„Die aktuelle Umsetzung taugt nur bedingt“

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Tobias Schmid in der RTL-Zentrale in Deutz

Tobias Schmid in der RTL-Zentrale in Deutz

Herr Schmid, was reizt Sie an dem Job des LfM-Direktors?

Die Aufgabe ist einfach sehr spannend. Ich mache gerne Medienpolitik, ich mag das Zusammenspiel von Medien und Ordnungspolitik. Mich interessiert die Frage, wie ein ordnungspolitisches System in einer konvergenten Realität funktioniert. Diesen Umwandlungsprozess machen ja alle Unternehmen durch und auch der Gesetzgeber nähert sich dem behutsam an. Menschenwürde, Jugendschutz, Vielfalt – das wird ja alles nicht unwichtiger, nur weil die Digitalisierung voranschreitet. Ich finde interessant zu schauen, wie wir diese wichtigen Ziele erreichen, wenn wir gleichzeitig einsehen müssen, dass die aktuelle Umsetzung dazu nur noch bedingt taugt.

War die Bewerbung Ihre Idee?

Nein, ich bin von Herrn Professor Schwaderlapp, dem Vorsitzenden der Kommission, angesprochen worden. Infiziert wurde ich aber von dem Gedanken, als ich vor Jahren mit der Ofcom, dem britischen Medienregulierer, viel zu tun hatte. Dort begegnete ich einer sehr professionellen und branchenkundigen Art bei gleichzeitig großer Autorität im Markt. Ich habe recherchiert, woher die Leute kommen und festgestellt, dass in UK seit Jahren zwischen privaten Sendern, der BBC und der Regulierungsbehörde gewechselt wird.

Und was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass mit Ihrer Wahl der Bock zum Gärtner gemacht werde?

Ich wäre auf diese Idee zu Beginn gar nicht gekommen, schon weil mir einzelne Werbeverstöße von Sendern nicht das vordringlichste Problem in Zeiten des Internets zu sein scheinen. In anderen Ländern ist ein solcher Wechsel ganz normal. Man kann das auch positiv sehen. Sachkenntnis muss ja nicht schaden. Juristisch gesehen ist es relativ einfach. Das Landesmediengesetz hat verschiedene Fälle der Inkompatibilität aufgelistet. Das Gesetz unterscheidet zwischen solchen Inkompatibilitäten mit Karenzzeit und solchen ohne Karenzzeit. Das richtet sich nach der Gefährdungslage. Leitende Angestellte von Medienunternehmen dürfen natürlich nicht gleichzeitig für ein Unternehmen und die Aufsicht arbeiten, aber es gibt keine Notwendigkeit für eine Karenzzeit. Denn die Regelungen mit Karenzzeit betreffen Fälle, in denen die Gefahr einer staatlichen Einflussnahme auf die Medienaufsicht besteht. Ich bin aber gar nicht der Staat, ich bin einfach nur Mitarbeiter einer Firma.

Aber einen Interessenkonflikt kann es doch schon geben?

Das ist denktheoretisch möglich. Wir haben ja Vox und Super RTL in NRW lizenziert. Aber da ist die Lösung einfach. Beanstandungen bei Sendern werden zwar durch einzelne Landesmedienanstalten ausgesprochen, aber nicht festgestellt. Die Frage, ob etwa ein Werbeverstoß vorliegt, entscheidet ein Fachausschuss. Darin sitzen viele Direktoren, und in jedem dieser Gremien bin ich immer nur einer von vielen. Außerdem kann man sich in Fachausschüssen auch mal vertreten lassen. Ich glaube, die praktische Relevanz dieser theoretischen Frage dürfte gering sein.

Zur Person

Tobias Schmid (46) ist seit Januar 2005 Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL Deutschland und seit September 2010 Executive Vice President Governmental Affairs bei der RTL Group. Zudem ist er Vorstandsvorsitzender des Verband Privater Rundfunk und Telemedien.

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