RundfunkbeitragWarten auf Karlsruhe

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird nächstes Jahr entscheiden, ob der neue Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Gegner hoffen auf einen Erfolg, nachdem vorige Woche das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig erstmals ein Detail der Neuregelung in Frage gestellt hat.

Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über Rundfunkgebühren finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites Gerät (Radio, Fernseher oder Computer) besaß. Weil dabei jedoch zuviel geschummelt wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag.

Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein Staatsvertrag der Bundesländer. Pro Wohnung werden derzeit 17.50 Euro pro Monat fällig, auch für eine Familie oder eine WG. Dass auch Personen zahlen müssen, die keine öffentlich-rechtlichen Sender nutzen, gilt schon lange. Jetzt hilft aber auch die Behauptung nicht mehr, man besitze gar kein Empfangsgerät.

Dagegen hat sich eine bundesweit aktive Bewegung gebildet, die den "Zwangsbeitrag" ablehnt. Bisher hatten sie vor den Verwaltungsgerichten aber keinen Erfolg. Deren höchste Instanz, das BVerwG in Leipzig, hat die Reform in drei Leitentscheidungen umfassend abgesegnet.

Für Überraschung sorgte deshalb vorige Woche ein neues Urteil des Leipziger Gerichts zum Rundfunkbeitrag von Hotelbetreibern. Eigentlich müssen sie einen Grundbetrag bezahlen und ein Drittel für jedes weitere Gästezimmer, den sogenannten Beherbergungs-Beitrag. Das BVerwG entschied nun, dass Hotels, die ihren Gästen weder Fernsehen noch Radio noch Breitband-Internet zur Verfügung stellen, hierfür auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Begründung: Anders als bei Wohnungen gebe es keine statistischen Daten, dass in fast jedem Hotelzimmer ein Empfangsgerät installiert ist. Außerdem sei die Ausstattung von Hotelzimmern anhand der Hotelwerbung leicht zu überprüfen. Der Fall wird aber erst dann dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, wenn bayerische Gerichte feststellen, dass der Kläger, ein Hostel aus Neu-Ulm, seinen Gästen tatsächlich keine Empfangsgeräte bietet.

In Karlsruhe sind allerdings bereits 127 Verfassungsbeschwerden anhängig. Dazu wird es wohl Anfang 2018 eine mündliche Verhandlung geben, in der alle Aspekte des Rundfunkbeitrags gründlich geprüft werden. Die Kritiker sollten aber nicht zuviel Hoffnungen auf das BVerfG setzen. Karlsruhe hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen seiner wichtigen Funktion für die Demokratie eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gegeben und hält auch eine verlässliche und ausreichende Finanzierung für verfassungsrechtlich geboten.

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